Petition an den Bundesrat – Ratifizierung des BRK-Zusatzprotokolls

Beschwerderecht für Menschen mit Behinderungen

Aktion, Suisse

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Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden in der Schweiz häufig verletzt. Den Betroffenen fehlt heute die Möglichkeit, sich vor einem Uno-Gremium dagegen zu wehren. Dafür müsste der Bundesrat ein Zusatzprotokolls zur Behindertenrechtskonvention in Kraft setzen. Unterzeichen Sie jetzt die Petition, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen. Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte

Der Bundesrat betonte stets, dass eine Ratifikation des BRK-Fakultativprotokolls den Stellenwert der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz unterstreiche. Er lehnte die Ratifizierung des Fakultativprotokolls bisher trotzdem ab. Er verwies darauf, dass er zuerst die Überprüfung der Schweiz durch den UN-BRK-Ausschuss abwarten wolle. Diese Überprüfung erfolgte nun im März 2022.

Wir fordern deshalb den Bundesrat mit der vorliegenden Petition auf, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-BRK unverzüglich in die Wege zu leiten.

Aktuell entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich über Beschwerden, die sich auf die BRK-Garantien stützen und deren Verletzung rügen. Das Bundesgericht hat aber bisher die direkte Justiziabilität der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte nach UNO-Pakt I verneint. Es besteht deshalb das Risiko, dass die BRK in Gerichtsverfahren nur beschränkt zum Tragen kommt.

In der Schweiz gibt es keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Weshalb Bundesgesetze, die gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstossen, trotzdem zur Anwendung kommen können: Das Bundesgericht kann zwar auf die Verfassungswidrigkeit aufmerksam machen, jedoch nicht das Bundesgesetz für ungültig erklären.

Auch aus diesen Gründen ist es besonders wichtig, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll ratifiziert. Das BRK-Fakultativprotokoll räumt Menschen mit Behinderungen das Recht ein, sich bei Verletzungen der in der UN-BRK verbrieften Rechte an den UN-BRK-Ausschuss zu wenden.

Die Schweiz hat bereits mit dem Fakultativprotokoll vergleichbare individuelle Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen gegen Folter, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und zuletzt zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes anerkannt. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte nicht vor dem zuständigen UN-Ausschuss geltend machen können.

Auch international sendet die Ratifizierung ein positives Signal, welches der Schweiz als Gastgeberstaat zahlreicher internationaler Organisationen, darunter des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte und des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gut ansteht.

Hintergrund-Information: Was ist das Zusatzprotokoll?

Das BRK-Fakultativprotokoll ist für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz besonders wichtig. Es ermöglicht ihnen, sich bei Verletzungen der UN-BRK an den UNO Auschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Dies unter der Voraussetzung, dass alle innerstaatlichen Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Stellt der Ausschuss einen Verstoss gegen die Konvention fest, spricht er eine Empfehlung an den Vertragsstaat aus. Der Staat wird verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten Rechenschaft über die eingeleiteten Massnahmen abzulegen. Dieses Vorgehen hat sich in der Schweiz bei anderen Konventionen bewährt: so z.B. bei denjenigen gegen Folter, zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung oder für die Rechte der Frauen sowie Kinder.

Die Umsetzung der Rechte und die Gleichberechtigung konnten dadurch vorangetrieben werden. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte nicht vor dem zuständigen UN-Ausschuss geltend machen können.

(Foto: Markus Schneeberger)

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