Bienen-Initiative
Bienensterben stoppen. Bestäubung sichern.

Bienen und andere Bestäuber-Insekten sind unverzichtbar für unsere Ernährung, unsere Natur und unsere Wirtschaft. Doch ihr Rückgang bedroht unsere Lebensgrundlagen. Die Bienen-Initiative will die Bestäubung sichern und den Schutz von Bienen und Bestäuber in der Bundesverfassung verankern. Unterschreiben Sie jetzt.
Dank Bienen und Bestäuber-Insekten vermehren sich viele Pflanzen und blüht die Natur. Davon profitieren nicht nur wir Menschen, sondern auch unzählige Tiere.
Für gesunde und bezahlbare Lebensmittel
Mehr als 80 Prozent der Blütenpflanzen sind auf Bienen und andere Bestäuber-Insekten angewiesen, um Früchte zu bilden und sich zu vermehren. Betroffen sind Beeren, Obst und Gemüse, die uns mit lebenswichtigen Vitaminen und wertvollen Nährstoffen versorgen.
Nur mit einer Vielfalt von Insekten gelingen reiche Ernten. Wo Bienen rar sind, kann Bestäubung zu teurer Handarbeit werden. Inzwischen wird alleine der Wert der Bestäubung von Kulturpflanzen in der Schweiz auf jährlich bis zu 479 Millionen Franken geschätzt. Der Schutz von Honig- und Wildbienen, Fliegen, Käfern & Co. lohnt sich.
Für eine artenreiche und blühende Natur
Insekten selbst bilden eine wichtige Nahrungsgrundlage für viele Tiere. Rund 40 Prozent der Schweizer Brutvögel ernähren sich fast ausschliesslich von proteinreichen Insekten. Auch Fische und kleinere Säugetiere wie Fledermäuse oder Igel sind auf Insekten als Nahrung angewiesen.
Blühende Blumenwiesen verdanken wir der Arbeit fleissiger Bestäuberinnen. Nur durch ihre Bestäubung können sich viele Wild- und Kulturpflanzen vermehren. Die Insekten leisten so einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und einer gesunden Natur – auch der Tourismus wirbt im In- und Ausland intensiv mit unseren schönen Wildblüten.
Für kommende Generationen
Insekten leben seit Millionen von Jahren auf der Erde, in einer enormen Vielfalt. In nur drei Jahrzehnten ist ihre Zahl aber um mehr als 75 Prozent geschrumpft.
Doch sie sind entscheidend für unsere Lebensgrundlage, die es auch für kommende Generationen zu bewahren gilt: fruchtbare Böden, sauberes Wasser, biologische Vielfalt und eine widerstandsfähige Landwirtschaft. Die Bienen-Initiative schafft die Voraussetzungen dafür, dass auch unsere Kinder und Enkel:innen in einer lebenswerten, vielfältigen und gesunden Umwelt aufwachsen können.
Unterschreiben Sie darum jetzt die Bienen-Initiative.
Sammelstart: 19. Mai 2026
Eingabefrist: 19. November 2027
Bitte Unterschriftenbögen so bald wie möglich einreichen.
Initiativtext
Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:
Art. 78a Bestäubung
1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.
2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.
3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden.
Art. 197 Ziff. 17 (2)
17 Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
(1) SR 101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Komitee
Bourgoin Samantha, Al Rodónd 40, 6672 Gordevio; Burkard Kroeber Carmita, Sentier du Clos-des-Auges 9, 2000 Neuchâtel; Cherix Daniel, Avenue des Amandiers 9, 1820 Montreux; Dettli Martin, Gempenring 122, 4143 Dornach; Dey Gilbert, Rue du Bois Noir 19, 2053 Cernier; Eyer Claudia, Flurstrasse 59, 3949 Hohtenn; Farinelli Alex, Via Ör 15, 6949 Comano; Favre Anne-Christine, Chemin du Ferrage 13, 1023 Crissier; Frey Othmar, Eggstrasse 23, 8102 Oberengstringen; Geiger Wilhelm, Route de la Tzouma 65, 1974 Arbaz; Gonseth Yves-Martin, Rue de l’Evole 4, 2000 Neuchâtel; Götti Limacher Mathias, Stutz 4, 7304 Maienfeld; Hegglin Peter, Nüssli 3, 6313 Edlibach; Herzog Felix, Gerenstrasse 63, 8105 Regensdorf; Jacquiéry Sebastian, Chemin des Ecureuils 4, 1580 Avenches; Klopfenstein Broggini Delphine, Chemin Ravoux 3, 1290 Versoix; Meier Madeleine, Bruchstrasse 53, 6003 Luzern; Monotti Luca, Ra Strada da Müralta 41, 6955 Cagiallo; Saucy Francis, Rue des Châteaux 49, 1633 Vuippens; Schoenenberger Nicola, Rue François-Bonivard 8, 1201 Genève; Schwegler Martin, Willisauerstrasse 11, 6122 Menznau; Ston Daniel, Chemin des Ribaudes 15, 2000 Neuchâtel; Villiger Christoph, Risistrasse 17, 5312 Döttingen; Zellweger Bigna, Innerberg 28, 7106 Tenna
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