Corona-Initiative

Corona-Solidaritätsbeitrag von Vermögenden während 5 Jahren

Sammlung, Kanton Schaffhausen

190 Unterschriften

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Die Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren, auch finanziell. Um Beschäftigte und KMU im Kanton Schaffhausen eine Perspektive über die akute Krise hinaus zu bieten, braucht es einen massvollen Corona-Solidaritätsbeitrag der Vermögenden. Unterschreiben Sie jetzt die Initiative um den Corona-Fonds für Betroffene zu ermöglichen.

Corona kommt die öffentliche Hand teuer zu stehen
Der Kanton Schaffhausen hat während der ersten Coronawelle im Frühling 2020 eine Reserve von 50 Millionen Franken zur Seite gelegt, um die negativen Auswirkungen des Lockdowns auf Betriebe und Beschäftigte abfedern zu helfen. Die öffentliche Hand muss in den Bereichen wie Gesundheit, Soziales, Kultur, Sport, Gastronomie, Tourismus, Bildung sowie Wirtschaft und öffentlicher Verkehr über längere Zeit in der Lage sein, gezielt notwendige Unterstützungsbeiträge zu leisten. Ob diese Summe nach dem Ausbruch der zweiten Welle ausreichen wird, ist unwahrscheinlich.

Existenzen sichern
Eines aber ist gewiss: Die Corona bedingten Einschränkungen treffen Personen und Familien mit tiefen bis mittleren Einkommen besonders hart – unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbständig erwerbend sind. Für nicht wenige KMU steht sogar die Existenz auf dem Spiel. Erste Untersuchungen zeigen bereits, dass sich als Folge der Coronakrise die Schere zwischen reich und arm weiter geöffnet hat.

Vermögende sollen während 5 Jahren zusätzlich helfen
Die Initiative will, dass den im Kanton Schaffhausen wohnhaften Personen, welche ein Vermögen von mehr als zwei Millionen Franken versteuern, ein Solidaritätsbeitrag zugemutet werden darf: Sie sollen auf ihrem über dem zwei Millionen Franken liegenden Vermögensteil einen zusätzlichen, massvollen, auf fünf Jahre begrenzten Steuerzuschlag von 0,3 Promille entrichten. Dies wird dem Kanton Mehreinnahmen in der Grössenordnung von einer Million Franken pro Jahr einbringen, ebenso den Gemeinden.

Betroffen wären rund 1’100 Steuerpflichtige
Es gibt im Kanton Schaffhausen rund 1‘100 Steuerpflichtige, welche den Solidaritätsbeitrag abliefern müssten. Das sind ca. 2 Prozent aller Steuerpflichtigen. So ergibt sich bei einem Vermögen von drei Millionen ein Zuschlag rund 600 Franken. Dies erscheint massvoll und zugunsten des Gemeinwohls als zumutbar.

Initiativtext

Die unterzeichnenden Stimmberechtigen im Kanton Schaffhausen fordern mit dem Volksbegehren in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs es sei Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes über die direkten Steuern vom 20. März 2000 (SHR 641.100) wie folgt neu zu fassen:

2 Die jährliche einfache Kantonssteuer (100%) vom Vermögen beträgt:
1‰ für die ersten 200’000 Fr.
2‰ für die weiteren 300’000 Fr.
3‰ für die weiteren 500’000 Fr.
Für Vermögen über Fr. 1’000’000 beträgt der Steuersatz einheitlich 2.3‰.
Auf Fr. 2’000’000 übersteigende Vermögensanteile wird ein Zuschlag von 0.3‰ erhoben.

Art. 240 (neu)
Art. 49 Abs. 2 in der Fassung nach Annahme der Initiative durch das Volk tritt per 1. Januar des Folgejahres in Kraft und gilt auf die Dauer von 5 Jahren. Danach gilt wieder die im Jahr 2020 gültige Fassung.

Komitee

Schaffhausen: Matthias Frick, Matthias Freivogel, Linda de Ventura, Stefan Lacher, Maurus Pfalzgraf, Patrick Portmann, Jasmin Traub. Neuhausen: Aline Iff, Daniel Meyer, Roland Müller. Beringen: Eva Neumann.

Unterstützende

SP Kanton Schaffhausen
Grüne Partei Schaffhausen
Alternative Liste Kanton Schaffhausen

Spenden

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Kontakt

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Walther-Bringolf-Platz 8

8200 Schaffhausen

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Konto: Postkonto: 82-1168-2

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