Gewässer-Initiative

Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau

Sammlung, Kanton Aargau

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Auen, Bäche, Seen, Moore und Feuchtwiesen sind unersetzbare Lebensräume für einheimische Tiere und Pflanzen. Sie nähren unsere Grundwasserspeicher, schützen uns vor Überschwemmungen und sind attraktive Naherholungsräume. Die Gewässer-Initiative schafft mehr natürliche Feuchtgebiete zugunsten von Menschen, Tieren und Pflanzen. Bitte unterschreibe jetzt die Initiative!

Gemäss schweizweiter Untersuchungen sind die Lebensräume der Uferzonen und Feuchtgebiete zu 85 Prozent gefährdet. Fische treffen im Kanton Aargau während ihrer Wanderungen im Durchschnitt alle 200 Meter auf ein unüberwindbares Hindernis im Fluss oder Bach. Auch Amphibien, Libellen, Vögel und viele weitere Organismen müssen frei wandern können, um all ihre unterschiedlichen, existentiellen Lebensräume zu erreichen. Wir müssen jetzt handeln, denn vielfältige Feuchtgebiete erhalten die Biodiversität und die lebenswichtigen Grundwasserspeicher.

Schutz von Mensch und Umwelt
Der Klimawandel verursacht Hitze und Unwetter. Gewerbe- und Wohnbauten, Verkehrsinfrastruktur oder Strom- und Wasserleitungen sind durch Überschwemmungen gefährdet. Die naturnahe Gestaltung des Wasserökosystems trägt nicht nur zur Sicherung der Biodiversität bei sondern schützt auch vor Hochwasserschäden. Wiederhergestellte Feuchtgebiete und Moore dienen dem Klimaschutz und der Klimaanpassung. Wir haben es in der Hand, kühlende Bäche, Auen und Moore vermehrt in unsere Landschaft zu integrieren.

Was ändert die Initiative?
Im Kanton sollen mehr naturnahe Feuchtgebiete für einen besseren Schutz des Lebensraumes Wasser und für mehr Biodiversität sorgen. Biber, Fischotter, Forelle, Feuersalamander, Libelle, Eisvogel und die Pflanzenwelt finden so mehr Raum.
Mit der «Gewässer-Initiative» wird innert 20 Jahren der Lebensraum Wasser besser geschützt und die Biodiversität gefördert.

Initiativtext

§ 42 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) wird wie folgt geändert:
«6. Umweltschutz
a) Allgemeines
6 Kanton und Gemeinden sorgen zum Schutz und zur Vernetzung des Lebensraums Wasser dafür, dass innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Feuchtgebietsflächen geschaffen werden. (neu)»

Komitee

Matthias Betsche, Geschäftsführer Pro Natura Aargau
Kurt Braun, Präsident Aargauischer Fischereiverband
Jonas Fricker, Co-Präsident WWF Aargau
Kathrin Hochuli, Geschäftsführerin BirdLife Aargau
Benno Stocker, Co-Präsident Landschaftsschutzverband Hallwilersee

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