Gletscher-Initiative

Bringen wir die Schweiz auf Klimakurs!

Sammlung, Schweiz

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Das Schwinden unserer Gletscher ist ein Weckruf! Gemeinsam müssen wir die Klimaerwärmung stoppen, sonst verschlechtert sich unsere Lebensgrundlage nachhaltig.

Mit der Gletscher-Initiative fordern wir netto null Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2050. Die Ziele des Pariser Übereinkommens sollen in der Bundesverfassung verankert werden. Folgerichtig sind fossile Energieträger ab 2050 nicht mehr zugelassen. Mit der Gletscher-Initiative nutzt die Schweiz den Umbau als Chance, fördert technische Lösungen und schafft neue Arbeitsplätze. Bringen wir die Schweiz auf Klimakurs!

Initiativtext

Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt ergänzt:

Art. 74a Klimapolitik

1 Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Inland und im internationalen Verhältnis für die Begrenzung der Risiken und Auswirkungen der Klimaveränderung ein.

2 Soweit in der Schweiz weiterhin vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen anfallen, muss deren Wirkung auf das Klima spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken dauerhaft ausgeglichen werden.

3 Ab 2050 werden in der Schweiz keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht. Ausnahmen sind zulässig für technisch nicht substituierbare Anwendungen, soweit sichere Treibhausgassenken im Inland die dadurch verursachte Wirkung auf das Klima dauerhaft ausgleichen.

4 Die Klimapolitik ist auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet und nutzt namentlich
auch Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.

Art. 197 Ziff. 12 (2)

12. Übergangsbestimmungen zu Art. 74a (Klimapolitik)

1 Der Bund erlässt die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 74a innert fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

2 Das Gesetz legt den Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 fest. Es benennt Zwischenziele, die mindestens zu einer linearen Absenkung führen, und regelt die zur Einhaltung des Absenkpfades erforderlichen Instrumente.

(1) SR 101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Komitee

Träger der Volksinitiative ist der unabhängige Verein Klimaschutz Schweiz. Im Initiativkomitee vertreten sind engagierte BürgerInnen, WissenschaftlerInnen, Landwirtschafts- und WirtschaftsvertreterInnen sowie PolitikerInnen verschiedener Parteien.

Romaine Baud, Bonnesfontaines 18, 1700 Fribourg; Marco Battaglia, Via Luigi Piffaretti 20C, 6853 Ligornetto; Isabelle Chevalley, Route du Marchairuz 20, 1188 St-George; Jacques Dubochet, Chemin du Banc-Vert 17, 1110 Morges; Stefan Engler, Tellostrasse 27, 7000 Chur; Claudia Friedl, Kachelweg 12, 9000 St. Gallen; Anders Gautschi, Steinauweg 7, 3007 Bern; Balthasar Glättli, Förrlibuckstrasse 227, 8005 Zürich; Wilfried Haeberli, Gladbachstrasse 77, 8044 Zürich; Marcel Hänggi Caspers, Hofstrasse 16, 8032 Zürich; Susanne Hochuli, Winkel 10, 5057 Reitnau; Christian Hunziker, Untertor 6, 8400 Winterthur; Jérome Léchot, Nelkenstrasse 19, 2502 Biel-Bienne; Christian Lüthi, Chemin de la Suettaz 6, 1008 Prilly; Ruedi Noser, Turbinenstrasse 18, 8005 Zürich; Rosmarie Quadranti, Am Dorfbach 23, 8308 Illnau, Reto Raselli, Via Cantone 14, 7746 Le Prese; Myriam Roth, Champagneallee 15, 2502 Biel-Bienne; Kathrin Schlup, Beaumontweg 37, 2502 Biel-Bienne; Julie Schnydrig, Rue des Charmilles 5, 1203 Genève; Matthias Schwendimann, Alte Bahnhofstrasse 28, 3297 Leuzigen; Silva Semadeni, Bühlweg 36, 7000 Chur; Dominik Siegrist, Wibichstrasse 68, 8037 Zürich; Rosmarie Wydler-Wälti, Oberalpstrasse 49, 4054 Basel; Kurt Zaugg-Ott, Melchtalstrasse 15, 3014 Bern

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