Grundeinkommen-Initiative

Leben in Würde – für ein bedingungsloses Grundeinkommen!

Sammlung, Schweiz

16’644 Unterschriften

Archiviert

Die eidgenössische Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen fordert die Existenzsicherung für alle. Ziel ist das Menschenrecht auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu garantieren und bisher unbezahlte Arbeit wertzuschätzen. Bitte jetzt unterschreiben!

Mit der Corona-Pandemie haben Armut und gesellschaftliche Ungleichheit zugenommen – auch in der Schweiz. Steigende Arbeitslosigkeit und eine fehlende Perspektive rauben vielen die Hoffnung für eine bessere Zukunft.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Leben in Würde – für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen» fordert, dass alle Bewohner:innen der Schweiz ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. Dieses soll ein menschenwürdiges Dasein in Familie und Gemeinschaft, die Teilnahme am öffentlichen Leben und den Einsatz für das Gemeinwohl ermöglichen.

Das bedingungslose Grundeinkommen soll zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Sozialversicherungen beitragen. Die Höhe und die Finanzierung regelt ein Gesetz. Durch eine Steuerreform sollen insbesondere die Finanzwirtschaft sowie Tech-Unternehmen angemessen besteuert und die Erwerbstätigen entlastet werden.

Hinter der Grundeinkommen-Initiative steht ein engagiertes Team von BürgerInnen, die für den Sammelstart auf Unterstützung angewiesen sind. Wegen der Pandemie ist das Sammeln viel schwieriger und aufwendiger geworden. Darum wäre es wichtig, wenn du das Projekt unterstützen könntest.

Vielen Dank für deine Unterstützung und fürs Weitersagen.

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Leben in Würde – für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a Bedingungsloses Grundeinkommen

1 Der Bund gewährleistet den niedergelassenen Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz ein bedingungsloses Grundauskommen. Dieses soll ein menschenwürdiges Dasein in Familie und Gemeinschaft, die Teilnahme am öffentlichen Leben und den Einsatz für das Gemeinwohl ermöglichen.

2 Das Grundeinkommen ist so zu gestalten, dass es zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Sozialversicherungen beiträgt.

3 Das Gesetz regelt Höhe und Bezug des Grundeinkommens.

4 Es regelt die Finanzierung des Grundeinkommens. Diese basiert solidarisch auf den Erträgen sämtlicher Bereiche der Volkswirtschaft. Durch eine Steuerreform werden insbesondere die Finanzwirtschaft sowie Tech-Unternehmen angemessen besteuert und die Erwerbstätigen entlastet.

Art. 197 Ziff. 13
13 Übergangsbestimmungen zu Art. 110a (Bedingungsloses Grundeinkommen)

1 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 110a spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

2 Das Gesetz regelt die Koordination des bedingungslosen Grundeinkommens mit den Leistungen der bestehenden Sozialversicherungen sowie allfällige Anpassungen dieser Leistungen.

3 Es bestimmt, inwieweit nicht in der Schweiz niedergelassenen Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgerichtet werden kann.

4 Um die Finanzierung durch Erträge sämtlicher Bereiche der Volkswirtschaft sicherzustellen, besteuert der Bund angemessen insbesondere:

a. die Transaktionen des Finanzsektors;
b. die Umsätze der Technologieunternehmen; und
c. die Kapitaleinkünfte.

5 Zu diesem Zweck legt der Bund die Gesamtsumme der Einkommen der natürlichen Personen und die Gesamtsumme der Gewinne der juristischen Personen offen.

6 Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht Angaben über den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr, einschliesslich Giroüberträge, Interbank-Zahlungen, Intrabank-Zahlungen und Zahlungen über neue Technologien.

Komitee

Kalina Anguelova, Josef Brusa, Lorenza Giorla, Rebecca Panian, Ursula Piffaretti, Ina Praetorius, Thomas Produit, Oswald Sigg, Philip Stolkin und Elli von Planta.

Spenden

Bitte unterstütze die Demokratie-Plattform WeCollect mit einer Spende.

Kontakt

Grundeinkommen Schweiz

Thurgauerstrasse 39

8050 Zürich

Bankverbindung

IBAN: CH80 0900 0000 1567 6855 4

Konto: 15-676855-4

Bank: PostFinance, Mingerstrasse 20, 3030Bern

BIC: POFICHBEXXX

Dieses Projekt ist beendet und kann nicht mehr unterstützt werden.
Alle Projekte