Grundeinkommen-Initiative

Pilotprojekt für ein bedingungsloses Grundeinkommen

Sammlung, Stadt Zürich

4’259 Unterschriften

Archiviert

Die Zeit ist reif, das bedingungslose Grundeinkommen zu testen. Die Volksinitiative will die Stadt Zürich beauftragen, einen wissenschaftlich begleiteten Pilotversuch durchzuführen. Für eine erfolgreiche Einreichung werden 3'000 Unterschriften von Stadtzürcher*innen benötigt. Hilfst Du mit?

Die Idee des Grundeinkommens hat spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie an Aktualität gewonnen. Vielen ist das Prinzip seit 2016 ein Begriff, als eine eidgenössische Volksinitiative die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens verlangte. Sie scheiterte damals an der Urne.

Zu viele Fragen waren und sind bis heute ungeklärt: Was löst ein monatliches Grundeinkommen in der Bevölkerung und bei Einzelpersonen aus? Macht es die Menschen passiv oder setzt es Kapazitäten für neue Engagements frei? Wie hoch soll ein Grundeinkommen sein? Wie wird es finanziert?

Ein lokaler, zeitlich beschränkter und wissenschaftlich begleiteter Pilotversuch in der Stadt Zürich kann auf diese Fragen Antworten liefern. Ein Pilotversuch ermöglicht, Fakten zu sammeln, Daten zu erheben und aussagekräftige Resultate zu liefern statt bei vagen Annahmen zu bleiben.

Wer ist berechtigt, beim wissenschaftlichen Pilotversuch mitzumachen?

Gemäss den Vorstellungen des Initiativkomitees sollen bei diesem Pilotversuch mindestens 500 Personen über drei Jahre ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. Allerdings soll die wissenschaftliche Versuchsanordnung über die genaue Anzahl bestimmen.

Ausgewählt werden können alle mündigen und in der Stadt Zürich angemeldeten Personen, die entweder das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen. Beim Versuch wird eine repräsentative Gruppe von Proband*innen mit Grundeinkommen einer Vergleichsgruppe ohne Grundeinkommen gegenübergestellt.

Wie hoch ist das Grundeinkommen?

Die Höhe des Grundeinkommens darf nicht unter dem in der Stadt Zürich üblichen Betrag für ein Soziales Existenzminimum plus Einkommensfreibetrag/Integrationszulage liegen. Der effektiv ausbezahlte Betrag sinkt mit zunehmendem steuerbarem Einkommen, bis er bei einem zu bestimmenden Einkommen 0 erreicht. So kann trotz unseres dreiteiligen Steuersystems (Stadt, Kanton, Bund) sichergestellt werden, dass ein möglichst unverfälschtes Szenario des Grundeinkommens getestet wird.

Wieviel kostet das Experiment?

Die Berechnung der Kosten ist komplex und lässt sich erst nach der Durchführung des Pilotversuches eruieren. Dabei spielt die Anzahl der Proband*innen und die effektiv geleisteten Auszahlungen sowie die Kosten für die Durchführung der Studie selbst eine Rolle. Demgegenüber stehen direkte und indirekte Einsparungen, weil bestimmte Sozialleistungen nicht mehr geleistet und entsprechende Berechtigungen nicht mehr geprüft werden müssen. Die Stadt kann ausserdem Forschungsgelder und Spenden von Stiftungen für den Pilotversuch generieren.

Was bewirkt das Grundeinkommen?

Die Zeit ist reif, das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz zu testen. Die Wirkung eines Grundeinkommens wurde bereits in Finnland, Kanada, Deutschland und in den USA erforscht. Positive Auswirkungen auf Gesundheit, Bildung sowie bezahltes wie auch unbezahltes Engagement konnten teilweise nachgewiesen werden. Doch die wissenschaftlichen Belege sind noch unzureichend.

Angesichts der enormen Unwägbarkeiten im Zuge der Digitalisierung und der grossen wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund der Corona-Pandemie sind neue Rezepte dringend gefordert. Der Pilotversuch will hier Licht ins Dunkel bringen, wissenschaftlich basierte Resultate liefern.

Initiativtext

Gestützt auf Art. 15 ff. der Gemeindeordnung der Stadt Zürich und das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Zürich folgendes Begehren in Form einer allgemeinen Anregung:
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  1. Die Stadt Zürich stellt die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchs über ein Grundeinkommen sicher.
    Im Rahmen des Pilotversuchs erhält eine Gruppe von in Zürich angemeldeten, mündigen Personen mit Schweizer Bürgerrecht, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ein monatlich auszubezahlendes, gegenleistungsloses Grundeinkommen, das unabhängig von Vermögen, Einkommen und Erwerbsstatus der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entrichtet wird.

  2. Das Grundeinkommen wird als einheitlicher Betrag in Franken pro Person und pro Monat festgelegt. Dieser Betrag darf nicht unter dem in Zürich üblichen Betrag für ein Soziales Existenzminimum plus Einkommensfreibetrag / Integrationszulage pro Person liegen.

  3. Die Stadt soll auf die Versuchsteilnehmenden nach Möglichkeit eine auf dem Einkommen basierende progressive Sondersteuer berechnen. Der Auszahlungsbetrag verringert sich bei diesen Teilnehmenden um diese berechnete Steuer, bis er bei einem zu bestimmenden Einkommen Null erreicht.

  4. Der Pilotversuch wird über Eigenmittel der Stadt finanziert. Die ersetzende oder ergänzende Finanzierung über Drittmittel wird durch die Stadt geprüft.

  5. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotversuchs wird von der Stadt Zürich für eine oder mehrere Schweizer Hochschulen ausgeschrieben. Zum Pilotversuch gehört auch eine entsprechende Kontrollgruppe ohne Grundeinkommen. Die Repräsentativität der Studie nach wissenschaftlichen Standards ist zu gewährleisten.

  6. Die Dauer des Pilotversuchs soll mindestens 36 Monate betragen.

  7. Die Teilnahme am Pilotversuch ist freiwillig und beruht auf Kooperation.

  8. Die Stadt Zürich sucht den Dialog und die Kooperation mit anderen Gemeinwesen in der Schweiz, die vergleichbare Pilotversuche planen und/oder durchführen.

Komitee

Lara Can, Limmatstrasse 317, 8005 Zürich; Miriam Erni, Elsastrasse 11, 8004 Zürich; Erwin Fässler, Forchstrasse 204, 8032 Zürich; Nicola Forster, Langstrasse 11, 8004 Zürich; Isabel Garcia, Binzallee 19, 8055 Zürich; Hannes Gassert, Im Sträler 44, 8047 Zürich; Urs Helfenstein, Turbinenstrasse 60, 8005 Zürich; David Kohler, Rotbuchstrasse 12, 8006 Zürich; Isabella Kugler, Wuhrstrasse 5, 8003 Zürich; Xenia Meier, Sonneggstrasse 44, 8006 Zürich; Ursina Pajarola, Staffelstrasse 20, 8045 Zürich; Ozan Polat, Seebahnstrasse 263, 8004 Zürich; Kathrin Puhan-Henz, Bederstrasse 109, 8002 Zürich; Maria-Theres Schuler, Habsburgstrasse 39, 8037 Zürich; Benedikt Schuppli, Seebahnstrasse 263, 8004 Zürich; Pascal Sutter, Breitensteinstrasse 57, 8037 Zürich.

Spenden

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Kontakt

Pilotprojekte Grundeinkommen Schweiz

Binzstrasse 12

8045 Zürich

Bankverbindung

IBAN: CH05 0839 2000 1542 6831 3

Bank: Freie Gemeinschaftsbank Genossenschaft, Meret Oppenheim-Strasse 10, 4053Basel

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