Inklusions-Initiative
Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik! Rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz. Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen. Unterzeichen Sie jetzt!
Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Schweiz verfügt zudem über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem haben Menschen mit Behinderungen nicht denselben Zugang zu Menschenrechten wie nicht behinderte Menschen.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung
Die Inklusions-Initiative setzt die Politik unter Druck, damit das Parlament und der Bundesrat vorwärts machen und die Schweiz ihre Verpflichtungen erfüllt. Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss Priorität werden.
Wandel für unsere Gesellschaft
Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle sollen an der Gesellschaft teilhaben können, frei von Diskriminierung.
Eine inklusive Bewegung
Selbstvertretende, Organisationen und die Zivilgesellschaft engagieren sich zusammen für die Initiative und für die Stärkung der Behindertenbewegung. Nicht nur das Ziel, sondern auch der Weg soll inklusiver werden.
Was ist das Ziel der Inklusions-Initiative?
- Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
- Menschen mit Behinderungen sollen ihre Wohnform und ihren Wohnort wählen können.
- Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen am Leben der Gesellschaft teilnehmen können. Dafür soll zum Beispiel der Zugang zu personellen und technischen Assistenzleistungen ausgeweitet werden.
Initiativtext
Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 4
⁴ Aufgehoben
Art. 8a² Rechte von Menschen mit Behinderungen
1 Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.
2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.
¹ SR101
² Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.
Komitee
- a Marca-Kaba Hadja Fatim
- Alijaj Islam
- Boner Barbara
- Carniel Denise
- Dahir Ahmed Suad
- de Riedmatten Raphaël
- Duvanel Laurent
- Eggimann Sina
- Flach Beat
- Graf Maja
- Graf Daniel
- Gysi Barbara
- Hanselmann Heidi
- Huber Hurni Karin
- Kuonen-Kohler Verena
- Ladner Peter
- Leuenberger Simone
- Lohr Christian
- Mizrahi Cyril
- Münger Claudine-Sachi
- Roth Franziska
- Schena Luana
- Simmen Georg
- Vincenz-Stauffacher Susanne
- von Falkenstein Patricia
- Weichelt Manuela
- Wyssmann Rémy
Unterstützende
AGILE, Amnesty International, Inclusion Handicap, Stiftung für direkte Demokratie, Verein Tatkraft
Spenden
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Kontakt
Verein für eine inklusive Schweiz
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern
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