Inklusions-Initiative

Inklusions-Initiative

Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Vorbereitung, Schweiz

989 Interessierte

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik! Rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz. Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen. Für die Lancierung der Initiative suchen wir engagierte Menschen. Bist du dabei?

Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Schweiz hat zudem ein Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem haben Menschen mit Behinderungen nicht denselben Zugang zu Menschenrechten wie nicht behinderte Menschen.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung

Die Inklusions-Initiative setzt die Politik unter Druck, damit das Parlament und der Bundesrat vorwärts machen und die Schweiz ihre Verpflichtungen erfüllt. Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss Priorität werden.

Wandel für unsere Gesellschaft

Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle sollen an der Gesellschaft teilhaben können, frei von Diskriminierung.

Eine inklusive Bewegung

Selbstvertretende, Organisationen und die Zivilgesellschaft engagieren sich zusammen für die Initiative und für die Stärkung der Behindertenbewegung. Nicht nur das Ziel, sondern auch der Weg soll inklusiver werden.

Was ist das Ziel der Inklusions-Initiative?

  • Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
  • Menschen mit Behinderungen sollen ihre Wohnform und ihren Wohnort wählen können.
  • Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen am Leben der Gesellschaft teilnehmen können. Dafür soll zum Beispiel der Zugang zu personellen und technischen Assistenzleistungen ausgeweitet werden.

Initiativtext

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 8 Rechtsgleichheit

4 aufgehoben²

Art. 8a (neu)³ Rechte von Menschen mit Behinderungen

1 Das Gesetz stellt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicher. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auch auf personelle und technische Assistenz.

2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen zu können und im Rahmen der Verhältnismässigkeit auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.

Unterstützende

AGILE, Amnesty International, Inclusion Handicap, Stiftung für direkte Demokratie, Verein Tatkraft

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