Justiz-Initiative
Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren
Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen nicht mehr aufgrund Ihres Parteibuchs, sondern allein aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikationen bestimmt werden. Die Initiative will die Gewaltentrennung konsequent in der Praxis umsetzen.
Heute steht hinter den Richterwahlen ein dichtes politisches Beziehungsgeflecht. Die Initiative will dafür sorgen, dass unabhängige Juristinnen und Juristen Bundesrichterin und Bundesrichter werden können und nicht nur jene, welche durch die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien bestimmt werden. Denn heute sind parteilose Kandidaturen praktisch chancenlos.
Juristinnen und Juristen sollen alleine aufgrund ihrer Qualifikationen, auch ohne politisches Beziehungsnetz, Bundesrichterin und Bundesrichter werden können. Und als solche sollen sie, auch bei unbequemen Entscheiden, keine negativen Konsequenzen befürchten müssen.
Das Losverfahren, in welchem durch eine Fachkommission sichergestellt wird, dass die teilnehmenden Kandidatinnen und Kandidaten über die fachlich notwendigen Qualifikationen verfügen, garantiert die Unabhängigkeit des Bundesgerichts von der Legislative und der Exekutive sowie von den darin wirkenden politischen Kräften.
Die Gewaltentrennung ist ein Fundament der eidgenössischen Demokratie. Mit der Umsetzung der Justiz-Initiative wird dieses Fundament und das Vertrauen in die Justiz gestärkt.
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