Kita-Initiative

Gleichstellung braucht Kita-Plätze

Sammlung, Schweiz

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Für junge Familien ist es schwierig einen guten und bezahlbaren Kita-Platz zu finden. Das führt dazu, dass insbesondere Frauen ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise aufgeben. Die Kita-Initiative ändert das. Sie sorgt für genügend bezahlbare Kita-Plätze und fördert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein wichtiges Puzzlestück auf dem Weg zu mehr Gleichstellung. Bitte unterschreibe jetzt die Initiative!

Heute können sich viele Eltern keine familienergänzende Kinderbetreuung leisten. Die Folge: Insbesondere Frauen geben ihren Job ganz oder teilweise auf und haben dadurch tiefere Löhne und Renten. Neu sollen Eltern höchstens 10 Prozent ihres Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen. Das fördert die Gleichstellung.

Genügend Kitas

Ob sich eine passende Kita finden lässt, ist heute stark vom Wohnort abhängig. Mit der Kita-Initiative stellen wir sicher, dass Familien in der ganzen Schweiz Zugang zu familienergänzender Kinderbetreuung haben. Eltern sollen frei wählen können, wie sie ihre Kinder betreuen möchten – egal wo sie wohnen.

Gute Arbeitsbedingungen für Kita-Angestellte

Zu wenig ausgebildetes Personal, zu viele Kinder pro Betreuer:in, schlechte Bezahlung - solche Zustände sind heute vielerorts Realität. Die Kita-Initiative sorgt für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen.

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 116a Familienergänzende Betreuung von Kindern

¹ Die Kantone sorgen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot für die institutionelle familienergänzende Betreuung von Kindern.
² Das Angebot steht allen Kindern ab dem Alter von drei Monaten bis zum Ende des Grundschulunterrichts offen. Es muss dem Kindeswohl und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen und den Bedürfnissen der Eltern entsprechend ausgestaltet sein.
³ Die Betreuungspersonen müssen über die notwendige Ausbildung verfügen und entsprechend entlöhnt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen eine qualitativ gute Betreuung ermöglichen.
⁴ Der Bund trägt zwei Drittel der Kosten. Die Kantone können vorsehen, dass die Eltern sich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ebenfalls an den Kosten beteiligen. Insgesamt darf die Beteiligung der Eltern zehn Prozent ihres Einkommens nicht übersteigen.
⁵ Der Bund kann Grundsätze festlegen.

Art. 197 Ziff. 13

13 Übergangsbestimmung zu Art. 116a (Familienergänzende Betreuung von Kindern)
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 116a treten spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

Komitee

Elisabeth Baume-Schneider, Tamara Funiciello, Marina Carobbio Guscetti, Martine Docourt, Gerhard Andrey, Patrizia Mordini, Ronja Jansen, Martin Landolt, Pierre-Yves Maillard, Min Li Marti, Melanie Mettler, Mattea Meyer, Valérie Piller-Carrard, Katharina Prelicz-Huber, Roland Fischer, Rosmarie Quadranti, Jean-Daniel Strub, Giorgio Tuti, Cédric Wermuth, Natascha Wey, Adrian Wüthrich, Corina Gredig, Sanija Ameti, Jessica Jaccoud, Christina Kitsos, Barbara Gysi

Unterstützende

SP Schweiz mit einer überparteilichen Trägerschaft

Spenden

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