Lebensmittelschutz-Initiative
Für gentechnikfreie Lebensmittel
Die grosse Mehrheit der Bevölkerung will gentechfreie Lebensmittel. Noch gilt in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Doch nicht mehr lange: Nächstes Jahr läuft das Moratorium aus! Die Lebensmittelschutz-Initiative fordert deshalb strenge Regeln für die Gentechnik – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Jetzt Initiative unterzeichnen!
Die Mehrheit der Schweizer Konsument:innen lehnt die Gentechnik ab. Deshalb sollen die Konsument:innen auch in Zukunft frei entscheiden können, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel auf ihrem Teller landen oder ob sie lieber darauf verzichten.
Auch die Produzent:innen und Züchter:innen wollen wissen, ob sie mit gentechnisch veränderten Produkten arbeiten oder nicht. Die Lebensmittelschutz-Initiative verankert die Kennzeichnungspflicht und garantiert damit die Wahlfreiheit vom Saatgut bis auf den Teller.
Risikoprüfung zum Schutz von Mensch und Umwelt
Die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf Mensch, Tier und Umwelt sind wenig bekannt. Mit der Lebensmittelschutz-Initiative wird sichergestellt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere sowie daraus hergestellte Lebensmittel auf Risiken geprüft und bewilligt werden müssen, bevor sie verkauft werden dürfen.
Das soll auch für Produkte aus sogenannten neuen genomischen Verfahren gelten, denn auch die neue Gentechnik ist Gentechnik! Damit werden Mensch, Tier und Umwelt bestmöglich geschützt und das verfassungsmässig garantierte Vorsorgeprinzip gestärkt.
Miteinander durch klare Spielregeln
Wenn gentechnisch veränderte Organismen in der Schweiz angepflanzt werden, können sie sich unkontrolliert verbreiten. Durch den Pollenflug kann eine Verunreinigung bereits auf den Feldern passieren.
Die Lebensmittelschutz-Initiative sorgt dafür, dass Bauern und Bäuerinnen, die ohne Gentechnik produzieren wollen, das auch in Zukunft sicher tun können.
Für eine unabhängige Landwirtschaft
Weil die Konzerne Patente auf die neuen gentechnischen Verfahren anmelden, wird das Saatgut teurer. Die kleinen und mittleren Züchter:innen werden mit hohen Lizenzgebühren konfrontiert, und Bauern und Bäuerinnen werden von wenigen Grosskonzernen abhängig. Die Lebensmittelschutz-Initiative schützt die Schweizer Züchter:innen und unsere Landwirtschaft vor der Abhängigkeit von Gentechnik-Konzernen.
Vielfalt statt Gentechnik
Die Auswirkungen der Klimakrise stellen uns alle vor riesige Herausforderungen: Hitzewellen, Spätfröste, Trockenheit, Starkregen, Stürme und Hagel werden zunehmen.
Genmanipulierte Pflanzen konnten bisher keinen relevanten Beitrag zur Klimaanpassung und Ernährungssicherheit leisten. Gleichzeitig erfordern diese Sorten gar mehr Pestizide und Dünger und belasten damit die Böden noch stärker. Für eine widerstandsfähige und nachhaltige Landwirtschaft sowie die Gewährleistung der Ernährungssicherheit braucht es Vielfalt statt gentechnisch hergestellte Hochleistungssorten.
Mit der Lebensmittelschutz-Initiative wird die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt und die dazugehörige Forschung und Züchtung unterstützt.
Unterstützen Sie jetzt die Volksinitative. Vielen Dank für Ihr Engagement!
Bitte Unterschriftenbögen so bald wie möglich einreichen.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)»
Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:
Art. 120 Abs. 1bis und 3–6
1bis Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material auf eine Weise verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. Zu diesen gehören auch Organismen, die durch neue genomische Techniken erzeugt worden sind.
3 Das Inverkehrbringen und im Versuch Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen, insbesondere solcher, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, unterliegt einem Bewilligungsverfahren, in welchem die Risiken zu prüfen sind.
4 Wer gentechnisch veränderte Organismen in Verkehr bringt, muss sie zur Gewährleistung der Wahlfreiheit und der Rückverfolgbarkeit sowie zur Verhinderung von Täuschungen als solche kennzeichnen.
5 Der Bund gewährleistet eine gentechnikfreie landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Produktion und unterstützt die dazu nötige Forschung und Züchtung. Wer gentechnisch veränderte Organismen in Verkehr bringt, trägt die Kosten der Koexistenzmassnahmen.
6 Die Wirkung von Patenten erstreckt sich nicht auf Pflanzen und Tiere aus gentechnikfreier Züchtung, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, und auch nicht auf Teile oder Bestandteile solcher Pflanzen und Tiere.
Art. 197 Ziff. 17²
17. Übergangsbestimmung zu Art. 120 (Gentechnologie im Ausserhumanbereich)
Mindestens bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 120 Absätze 1bis und 3–6 dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, in Verkehr gebracht werden.
Unterstützende
Anthrosana, Bioforum Schweiz, Bio Suisse, Bioverita, Bio-Stiftung Schweiz, biorespect, Demeter Schweiz, Demeter Konsumenten Bern, Eco Solidar, Gen Au Rheinau, Greenpeace, GZPK, Kleinbauern Vereinigung, ProSpecieRara, Schweizer Allianz Gentechfrei, semnar, Stop OGM, Schweizer Bergheimat, Stiftung für direkte Demokratie, Swissaid, Swissveg, Uniterre, Urban Argiculture Basel, WeCollect.
Spenden
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Kontakt
Verein für gentechnikfreie Lebensmittel
Landenbergstrasse 10
8037 Zürich