Miet-Initiative

Für faire Mieten und bezahlbares Wohnen!

Sammlung, Kanton Bern

4’271 Unterschriften

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Die Mieten im Kanton Bern steigen unaufhaltsam. In den letzten 20 Jahren sind sie um rund 30 Prozent gestiegen. Der aktuelle Wohnungsmangel und die explodierenden Nebenkosten verschärfen das Problem zusätzlich. Deshalb fordert die Miet-Initiative die Einführung von transparenten Vormieten im Kanton Bern. Mit transparenten Vormieten müssen Vermieter:innen beim Wechsel der Mieterschaft die vorherige Miete offenlegen. So können übertriebene Miet-Erhöhungen einfacher erkannt und angefochten werden. Unterschreibe jetzt die kantonale Volksinitiative!

Die Mieten im Kanton Bern sind zu hoch und steigen stetig weiter. Ein Grund dafür ist, dass die Mieten teils stärker erhöht werden, als das Gesetz erlaubt. Ein einfaches Mittel dagegen ist die Offenlegung der Vormiete beim Mieter:innenwechsel. Damit können überrissene Mieten einfacher erkannt und angefochten werden.

Für bezahlbares Wohnen
Transparente Vormieten beugen willkürlichen Mieterhöhungen vor und haben damit eine preisdämpfende Wirkung. Damit sind sie ein wichtiges Mittel zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.

Für mehr Transparenz und Vertrauen
Dank transparenten Vormieten ist die Höhe der Miete für alle Beteiligten nachvollziehbar. Gerechtfertigte Mietzinserhöhungen sind immer noch möglich. Damit wird das Vertrauen zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen gestärkt.

Für ein einfaches und gezieltes Instrument
Herrscht Wohnungsmangel, müssten Vermieter:innen künftig die Vormiete auf einem simplen Formular ausweisen und eine Erhöhung des Anfangsmietzinses begründen. Die Initiative ist einfach umzusetzen und wirkt gezielt.

Neun Kantone haben transparente Vormieten bereits eingeführt. Die Erfahrung zeigt: Das Instrument funktioniert und wirkt präventiv gegen zu hohe Mieten!

Initiativtext

Mit der Volksinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird folgende Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28. Mai 1911 (EG ZGB; BSG 211.1) verlangt:

Art. 135a (neu) Offenlegung Vormiete

¹ Im Fall eines Wohnungsmangels erklärt der Regierungsrat für den Abschluss von Mietverträgen im gesamten Kantonsgebiet oder in einzelnen Verwaltungskreisen die Verwendung des Formulars gemäss Art. 270 Abs. 2 OR als obligatorisch.

² Ein Wohnungsmangel liegt vor, wenn der Leerwohnungsbestand im Kanton oder in einzelnen Verwaltungskreisen bei höchstens 1.5% liegt. Liegt er im gesamten Kantonsgebiet oder in einem der Verwaltungskreise neu über dem Wert von 1.5%, hebt der Regierungsrat diese Pflicht wieder auf.

³ Die zuständige Stelle des Kantons Bern erhebt jährlich am 1. Juni den Leerwohnungsstand im gesamten Kantonsgebiet sowie in den Verwaltungskreisen.

⁴ Eine entsprechende Änderung der Formularpflicht gilt ab 1. November des betreffenden Jahres.

Komitee

Edith Siegenthaler, Anna Tanner, Brigitte Hilty Haller, Barbara Stotzer-Wyss, Christoph Grupp, Beat Cattaruzza, Sandra Rupp

Unterstützende

  • Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern (MV Bern)
  • GRÜNE Kanton Bern (GP)
  • Sozialdemokratische Partei Kanton Bern (SP)
  • Evangelische Volkspartei Kanton Bern (EVP)
  • Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn
  • Casafair

Spenden

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Kontakt

Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern

Monbijoustrasse 61

3007 Bern

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