Mindestlohn-Initiative

Für faire Löhne im Kanton Solothurn

Sammlung, Kanton Solothurn

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Der Alltag wird immer teurer. Während die Löhne in vielen Branchen tief bleiben. Viele Angestellte können am Ende des Monats kaum alle Rechnungen bezahlen. Ein Kino- oder Restaurantbesuch wird zum unbezahlbaren Luxus. Wer arbeitet, soll aber davon leben können! Deshalb fordert die Mindestlohn-Initiative eine Lohnuntergrenze von 23 Franken pro Stunde! Das ist nichts als gerecht. Bitte unterschreibe jetzt die kantonale Volksinitiative!

Krankenkassenbeiträge und Mieten steigen, doch die Löhne in vielen Branchen bleiben tief. Viele Angestellte in der Reinigungsbranche, im Detailhandel, oder in der Gastronomie erhalten am Ende des Monats keine 4’000 Franken. Damit ist es ihnen kaum möglich, alle Rechnungen zu bezahlen. Ein Kino- oder Restaurantbesuch wird zum unbezahlbaren Luxus. Betroffen von Tieflöhnen sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationserfahrung. Und das, das ganze Leben. Weil tiefe Löhne auch tiefe Renten bedeuten.

Mindestens 23 Franken sind wir wert
Deshalb fordert die Mindestlohn-Initiative im Kanton Solothurn eine Lohnuntergrenze von 23 Franken pro Stunde. Dass dies funktioniert, zeigen Erfahrungen in den Kantonen Jura, Tessin, Genf und Neuenburg. Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmende vor Tieflöhnen.

Der Mindestlohn hilft allen
Nur Menschen mit einem Mindestlohn können sich am wirtschaftlichen Leben beteiligen. Sie können sich endlich einen Kaffee in einem Restaurant oder einen Haarschnitt leisten. Es profitieren zudem diejenigen Arbeitgebenden, die schon heute anständige Löhne zahlen, denn er schützt sie vor Dumpinglöhnen der Konkurrenz.

Auch der Kanton wird entlastet, denn viele Menschen mit Tieflöhnen müssen vom Sozialstaat unterstützt werden und sind von Altersarmut betroffen. Was die Unternehmen heute bei den Löhnen sparen, zahlt die Gesellschaft also morgen bei den Ergänzungsleistungen drauf.

Initiativtext

Es ist ein Gesetz für einen geregelten, kantonalen Mindestlohn zu erarbeiten, das folgende Anforderungen erfüllt:

  1. Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere schützt es sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit. Zu diesem Zweck legt das Gesetz einen Mindestlohn fest.

  2. Der Mindestlohn beträgt 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Ferien- und Feiertagsentschädigungen sind nicht einberechnet.

  3. Die Ausnahmen sind festzulegen.

  4. Der Mindestlohn wird jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst, sofern sich diese positiv entwickelt. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Dezemberindex 2022.

Komitee

Franziska Roth, Markus Baumann, Nadine Vögeli, Hardy Jäggi, Melina Aletti, Leo Valentin Hug, Daniela Gerspacher, Urs Huber, Fabian Müller

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