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Mobilitätsbon-Initiative

Für einen starken ÖV dank Flugticketabgabe

Sammlung, Schweiz

5'032 Unterschriften

Two red trains are stopped at a covered station platform as several people with luggage walk and wait nearby.

Der öffentliche Verkehr wird immer teurer. Die Mobilitätsbon-Initiative macht Bus, Tram oder Zug für alle günstiger mit jährlichen ÖV-Gutschriften. Finanziert werden die Gutscheine durch eine neue Flugticketabgabe. Wer mehr fliegt und das Klima stärker belastet, bezahlt auch mehr. So wird der ÖV attraktiver für alle. Unterschreibe jetzt die Mobilitätsbon-Initiative.

Für einen günstigeren ÖV

Die Mobilitätsbon-Initiative macht den öffentlichen Verkehr günstiger und somit zugänglicher. Alle Einwohner:innen der Schweiz erhalten jährlich über 100 Franken als Gutscheine, die einsetzbar sind im lokalen, nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr. Das ist dringend nötig, denn in den letzten Jahren sind die Ticketpreise stetig gestiegen.

Finanziert werden die Gutscheine durch eine Abgabe auf den Flugverkehr. Die über 90% der Bevölkerung, die wenig fliegen, profitieren von den ÖV-Gutscheinen, während Vielflieger:innen mehr bezahlen.

Investitionen in eine nachhaltige Mobilität

Neben den ÖV-Gutscheinen wird ein Teil der Einnahmen durch die Flugticketabgabe gezielt in die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs investiert. Gerade im internationalen Bahnverkehr liegt grosses Potenzial: Rund 80% der Flugziele von der Schweiz aus liegen in Europa und sollten besser mit dem Zug erreichbar sein.

Mit jährlich rund 500 Millionen Franken können neue Verbindungen geschaffen, Engpässe im Schienennetz behoben und attraktive Angebote aufgebaut werden. So wird der ÖV nicht nur günstiger, sondern auch besser.

Für faire Finanzierung statt Steuerprivilegien

Der Flugverkehr wird in der Schweiz und international durch die Befreiung von der Mehrwert- und Kerosinsteuer massiv subventioniert. Dadurch sind Flüge oft günstiger als Zugreisen, selbst auf Strecken, die gut mit der Bahn erreichbar wären wie zum Beispiel Zürich-Paris. Dem Bund entgehen durch die Befreiung des Flugverkehrs von der Kerosin- und Mehrwertsteuer jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe.

Gewinn für Bevölkerung und Klima

Die Initiative führt deshalb eine verursachergerechte Flugticketabgabe ein. Wer mehr fliegt und das Klima stärker belastet, bezahlt auch mehr. Die Abgabe beginnt bei mindestens 30 Franken pro Ticket und steigt je nach Distanz und Komfortklasse. Für Privatjets gilt eine Abgabe von mindestens 500 Franken pro Flug. So werden die grössten Verursacher:innen in die Verantwortung genommen, während die breite Bevölkerung durch den Mobilitätsbon profitiert.

Unterschreibe darum jetzt die Mobilitätsbon-Initiative.

Sammelstart: 28. April 2026

Eingabefrist: 27. Oktober 2027

Bitte Unterschriftenbögen so bald wie möglich einreichen.

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Für einen starken öffentlichen Verkehr und faire Flugpreise (Mobilitätsbon-Initiative)»

Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:

Art. 87c Luftverkehrsabgabe

1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe
allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.
2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird
regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.
3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.

Art. 197 Ziff. 17 (2)

17 Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.


(1) SR101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmungvon der Bundeskanzlei festgelegt.

Komitee

Barbara Antonioli Mantegazzini, Via G. e F. Ciani 3, 6900 Lugano; Kathrin Bertschy, Länggassstrasse 10, 3012 Bern; Florence Brenzikofer, Mattenweg 183B, 4494 Oltingen; Lukas Bühler, Hohlstrasse 86b, 8004 Zürich; Mathias Buschbeck, Chemin du Croissant 6, 1219 Châtelaine; Hasan Candan, Unterlachenstrasse 25, 6005 Luzern; Manuela Cattani, Rue Philippe-Plantamour 33, 1201 Genève; Christophe Clivaz, Avenue de Pratifori 13, 1950 Sion; Martine Docourt, Rue du Rocher 35, 2000 Neuchâtel; Magdalena Erni, Goldiwilstrasse 41, 3600 Thun; Jelena Filipovic, Fellerstrasse 30, 3027 Bern; Marc Jost, Hohmadstrasse 29, 3600 Thun; Delphine Klopfenstein Broggini, Chemin Ravoux 3, 1290 Versoix; Anne Mahrer, Rue de Frémis 61, 1241 Puplinge; Valentine Python, Chemin de la Crausaz 60, 1814 La Tour-de-Peilz; David Rädler, Chemin du Mont-Tendre 16, 1007 Lausanne; Franziska Ryser, Schneebergstrasse 2, 9000 St. Gallen; Priska Seiler Graf, Härdlenstrasse 124, 8302 Kloten; Nicola Siegrist, Limmattalstrasse 149, 8049 Zürich; Nara Valsangiacomo, Via al Guasto 1, 6877 Coldrerio; Dominik Waser, Hirzelstrasse 12, 8004 Zürich; Loa Wild, Im Mätteli 8, 6460 Altdorf; Priska Wismer-Felder, Stierenberg 1, 6221 Rickenbach; Marc Wuarin, Chemin du Pré-du-Couvent 3F, 1224 Chêne-Bougeries; Rolf Wüstenhagen, Weiherweidstrasse 11, 9000 St. Gallen; Samson Yemane, Chemin des Diablerets 16, 1012 Lausanne; Tonja Zürcher, Wiesendamm 10B, 4057 Basel

Unterstützende

umverkehR, Greenpeace, VCS, Pro Velo, Klima-Allianz, Verein Klimaschutz Schweiz, WWF, Schweizerische Energiestiftung, ProAlps, KLUG (Koalition Luftverkehr Umwelt Gesundheit), Interessensgemeinschaft öffentlicher Verkehr, ProBahn, Naturfreunde Schweiz, Mountain Wilderness, Junge GLP, Grüne, Junge Grüne, SP

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Kontakt

Mobilitätsbon-Initiative

Idaplatz 3

Postfach

8036 Zürich

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