No-Lobbying-Initiative
Schluss mit Lobbyismus im Parlament!

Gewisse Bundesparlamentarier:innen lassen sich ihr politisches Mandat durch Lobbying-Aufträge zusätzlich vergolden. Die Initiative «Für eine volksorientierte Politik (No Lobbying)» sorgt dafür, dass Mitglieder des National- und Ständerats nicht mehr in denjenigen Kommissionen sitzen dürfen, die ihre lukrativen Lobbying-Mandate betreffen. Das Parlament soll wieder die Anliegen der Schweizer Bürger:innen vertreten anstatt die Interessen der meistbietenden Institutionen.
Für strikte Regeln in Bundesbern
Die Schweizer Politik hat ein gravierendes Transparenzproblem. Während sich Parlamentsmitglieder zwar zu ihren Interessenbindungen bekennen müssen, bleiben die finanziellen Details oft im Dunkeln. Jedes Mitglied des Bundesparlaments darf beliebig viele solcher Mandate annehmen. Die «No Lobbying»-Initiative fordert deshalb strikte Transparenz- und Ausstandsregeln für Mitglieder des National- und Ständerats mit dem Ziel, «gekaufte» Einflussnahme aufzudecken und stark einzuschränken.
Für eine umfassende Offenlegung von Lobby-Mandaten
Die Initiative verlangt eine umfassende Offenlegung aller wirtschaftlichen Verflechtungen – einschliesslich konkreter Honorare und geldwerter Leistungen. Sie richtet sich gegen jene Mitglieder des Bundesparlaments, die sich – neben der staatlich garantierten Entschädigung von weit über 100’000 Franken – zusätzlich von Verbänden, Institutionen oder Interessengruppen finanzieren lassen.
Für eine Ausstandspflicht bei Interessenkonflikten
Bei Interessenkonflikten wegen Mandaten soll es für betroffene Parlamentsmitglieder eine Ausstandspflicht geben. Damit werden Entscheide wieder im Interesse der Bevölkerung getroffen und nicht unter dem Einfluss finanzstarker Lobbygruppen. Diese Regelung wirkt dem Problem des «Doppelmandats» entgegen. Politiker:innen können nicht gleichzeitig als Volksvertreter:innen und Interessenwahrer ihrer Auftrags- oder Arbeitgeber:innen agieren.
Für sachgerechte Politik im Dienste der Bevölkerung
Die neue Regelung setzt dort an, wo politischer Einfluss besonders wirksam ist: in den Kommissionen. Wer im Nationalrat oder Ständerat sitzt, soll künftig nicht mehr gleichzeitig in Kommissionen sitzen dürfen, die eigene Interessenbindungen tangieren. So soll zum Beispiel ein Pharmalobbyist keinen Sitz in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) erhalten.
Das ist ein überfälliger Schritt, der das Vertrauen in die politischen Institutionen stärkt und eine sachgerechte Politik im Dienst der Bevölkerung fördert.
Für eine Gesetzgebung ohne Einflussnahme
Auch den Gesetzgebungsprozess will die «No-Lobbying»-Initiative verbessern. Künftig sollen Gesetze ausschliesslich verwaltungsintern erarbeitet werden – ohne «Mithilfe Dritter». Mit dieser Forderung soll verhindert werden, dass Verbände und Interessengruppen hinter den Kulissen direkten Einfluss auf Gesetzestexte und Verordnungen nehmen.
Sammelstart: 25. März 2025
Eingabefrist: 25. September 2026
Bitte Unterschriftenbögen so bald wie möglich einreichen.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine volksorientierte Politik (No Lobbying)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 161 Abs. 3–6
3 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen dürfen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen, deren Zuständigkeitsbereich einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen hat.
4 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen treten in den Räten und Kommissionen bei Debatten in den Ausstand, die Themen behandeln, die einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen haben.
5 Art und Umfang der Interessenbindungen sowie Honorar oder andere geldwerte Leistungen sind in einem Register zu deklarieren.
6 Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen erfolgt verwaltungsintern und ohne Mithilfe Dritter.
Art. 197 Ziff. 17[2]
17. Übergangsbestimmung zu Art. 161 Abs. 3–6 (Instruktionsverbot)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 161 Absätze 3–6 spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
Komitee
Schwizer Roland, Pulvermühleweg 4, 6010 Kriens; Schwizer Elsbeth, Pulvermühleweg 4, 6010 Kriens; Wechsler Jeanette, Hubelstrasse 36, 6012 Obernau; Wechsler Josef, Hubelstrasse 36, 6012 Obernau; Schwizer Marie Louise, Jos.-Schryberstr. 4, 6010 Kriens; Müller Ernst, Fläckehof 2, 6023 Rothenburg; Schwizer Elisabeth, Fläckehof 2, 6023 Rothenburg; Rigert Margrit, Schädrütistrasse 60, 6006 Luzern; Hauri-Meier Doris Elisabeth, Unter Sidhalde 16, 6010 Kriens; Hauri Andreas, Unter Sidhalde 16, 6010 Kriens; Triebold Urs, Mühlehofstrasse 28B, 6030 Ebikon
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