Offener Brief an die WBK-N
Für echte Gleichstellung und Teilhabe!

Der aktuelle Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative greift zu kurz: Ohne verbindliche Rechte und klare Pflichten bleibt Inklusion ein Versprechen. Der offene Brief fordert konkrete Verbesserungen für echte Gleichstellung und Teilhabe im Bereich Wohnen, Assistenz und Arbeit sowie politischer Teilhabe. Unterzeichnen Sie jetzt den offenen Brief an die Nationalrät:innen der zuständigen Kommission.
Für einen substanziellen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative
Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N)
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur Inklusions-Initiative und den dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Wir begrüssen es, dass der Bundesrat die Anliegen der Initiative grundsätzlich unterstützen und diese mit einem Inklusionsgesetz sowie einer IV-Teilrevision aufnehmen will. Die seit der Vernehmlassung am Gegenvorschlag vorgenommenen Änderungen – insbesondere die Ausweitung des Personenkreises über die IV-Leistungsbeziehenden hinaus, die Planung einer nationalen Strategie und Aktionsplänen und die Einführung eines unabhängigen Monitorings, sind zwar wichtig und notwendig.
Doch gemessen an den Hauptanliegen der Initiative, bleibt auch der aktuelle Entwurf weit hinter den notwendigen Veränderungen zurück. Ein rein deklaratorisches Gesetz ohne verbindliche Rechtsansprüche und ohne klare Pflichten für Bund und Kantone wird den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) für die 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht gerecht. Ein solches Gesetz nimmt in Kauf, dass der Wandel zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe und selbstbestimmter Lebensführung erneut auf die lange Bank geschoben wird.
Wir appellieren an Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes: Hören Sie die Stimmen der Menschen mit Behinderungen und nutzen Sie die Beratung des Gegenvorschlags, um substanzielle Verbesserungen vorzunehmen. Es liegt im ureigenen Interesse jeder einzelnen Person, heute sicherzustellen, dass die Gesetzeslage in der Schweiz ein Leben in Sicherheit, Würde und Gleichberechtigung garantiert. Unabhängig von den eigenen Umständen von morgen. Ein valabler Gegenvorschlag muss mehr sein als eine Absichtserklärung; er muss konkrete, rechtlich verankerte Wege zur Umsetzung der UN-BRK ebnen.
Konkret fordern wir Sie auf, im Rahmen Ihrer Kommissionstätigkeit folgende Punkte entscheidend zu stärken:
1. Verbindlichkeit statt Absichtserklärungen:
Das Inklusionsgesetz muss eine rechtliche Pflicht zur kontinuierlichen Umsetzung der BRK enthalten. Es braucht eine Initialprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten, um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Danach müssen in verschiedenen Sachbereichen die erforderlichen Gesetzesänderungen folgen, um konkrete Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen auf Schutz vor Benachteiligung vorzusehen. Zudem müssen Pilotprojekte und Förderprogramme stärker gesetzlich verankert werden, um inklusive Modelle in Arbeit und Wohnen gezielt zu erproben und den Übergang vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt sowie aus Institutionen heraus zu fördern und die Finanzierung sicherzustellen.
2. Wahlfreiheit beim Wohnen rechtlich garantieren:
Die aktuellen Artikel 10 und 11 des Entwurfs sind zu vage. Wir brauchen einen klaren Auftrag an Bund und Kantone, die gleichberechtigte freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts innert nützlicher Frist zu verwirklichen. Dies erfordert verbindliche Fristen und Übergangsbestimmungen, die einen Ressourcentransfer hin zu ambulanten Unterstützungsleistungen beim Wohnen in die Wege leiten. Das Angebot an ambulant unterstütztem Wohnen muss laufend ausgebaut werden. Es soll eine klare Frist zur Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Motion 24.3003 zur IFEG-Modernisierung im Inklusionsgesetz verankert werden.
3. Zugang zu Assistenz und Arbeit sichern:
Der aktuelle Assistenzbeitrag erreicht mit nur rund 5’000 Nutzenden viel zu wenige Menschen. Der Zugang muss durch ein einheitliches Bedarfsabklärungsinstrument (Ablösung von FAKT) und den Wegfall von weiteren Hürden für alle Behinderungsarten geöffnet werden. Zudem braucht es einen Rechtsanspruch auf Unterstützungsmassnahmen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende mit Behinderungen im Sinne von Job Coaching und Supported Employment. Dies, damit eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt für mehr Menschen mit Behinderungen realistisch wird.
4. Politische Partizipation stärken:
Ein inklusives Gesetz muss auch die politische Teilhabe sichern. Wir fordern die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Assistenz zur Wahrnehmung politischer Mandate sowie die institutionelle Verankerung eines Inklusionsrates, in dem Menschen mit Behinderungen die Mehrheit haben, um die Gesetzgebung aktiv mitzugestalten.
Sehr geehrte Kommissionsmitglieder, die Schweiz hat die Chance, mit diesem Gegenvorschlag ein Zeichen für eine moderne, inklusive Gesellschaft zu setzen. Lassen Sie uns nicht bei halben Lösungen verharren. Wir bitten Sie dringend, die oben genannten Punkte in Ihren Beratungen aufzunehmen und den Gegenvorschlag so zu verbessern, dass er den Namen «Inklusion» auch wirklich verdient.
Wir vertrauen auf Ihr Engagement für die Rechte von 1,9 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Mit freundlichen Grüssen,
Unterstützende
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Kontakt
Verein für eine inklusive Schweiz
Iris Hartmann
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern
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