ÖV für alle
Petition gegen Behinderung durch ÖV
Schweizer Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs verstossen aktuell gegen das Behinderten-Gleichstellungsgesetz! Sie haben die 20 jährige Frist verpasst, um einen barrierefreien ÖV-Zugang zu gewährleisten. Eine breite Gruppe von Menschen mit Behinderungen hat vor dem SBB Hauptsitz die Petition «ÖV für alle» lanciert. Unterschreibe jetzt die Petition. Vielen Dank!
ÖV für alle – 20 Jahre überfällig!
Petition an: Bundesrat Albert Rösti, Dr. Peter Füglistaler, Vincent Ducrot, Bundesrat, Parlament, Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiber
Seit dem 1.1.2024 befinden sich die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs im gesetzeswidrigen Zustand: Nach Ablauf einer 20-jährigen Frist ist der öffentliche Verkehr für Menschen mit Behinderungen nicht hindernisfrei nutzbar. Gemäss offiziellen Angaben sind erst 60% der Bahnhöfe angepasst und sogar nur ein Drittel der Bus- und Tramhaltestellen. Dies widerspricht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG).
Wir Menschen mit Behinderungen können den öffentlichen Verkehr heute nur sehr begrenzt spontan und autonom nutzen. Shuttle-Busse, die uns zwingen, in einem separaten System, fernab der Gesellschaft als Fracht transportiert zu werden und uns dafür Stunden zuvor anmelden zu müssen, sind kein Ersatz für eine gleichberechtigte Nutzung des öV.
Diese Benachteiligung wirkt sich auf unsere Freiheit und Selbstbestimmung aus; sie wirkt sich auf unsere Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft aus! Dieser Gesetzesverstoss, nach einer grosszügigen 20-jährigen Frist, zeugt von einem Desinteresse der Politik und der Transportunternehmen.
Aus diesem Grund fordert eine breite Gruppe von Menschen mit Behinderungen:
- Eine sofortige und flächendeckende Umsetzung eines hindernisfreien, autonom und spontan nutzbaren öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.
- Eine öffentliche Präsentation der Planung, wie und bis wann dieses Ziel erreicht werden soll.
- Ein Bekenntnis dazu, dass separative Shuttlesysteme kein gleichwertiger Ersatz eines hindernisfreien öV sind.
- Eine gesetzliche Verpflichtung zu diesem Plan, sowie eine Regelung bezüglich Schadensersatzes, falls dies erneut nicht erreicht würde.
- Eine Entschuldigung und Entschädigung der Transportunternehmen und der Politik für die verpasste Frist.
Ein barrierefreier öffentlicher Verkehr dient allen Menschen und ermöglicht erst, dass wir als Gesellschaft gleichberechtigt miteinander in Kontakt kommen, Aus- und Weiterbildungen besuchen, am Arbeitsleben sowie an allen anderen Lebensbereichen teilhaben können. Von der Umsetzung des BehiG profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch betagte Personen, Reisende mit Kinderwagen, Velo oder mit viel Gepäck.
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