Service Citoyen-Initiative
Für eine engagierte Schweiz
Jede und jeder soll einmal im Leben ein Engagement zugunsten von Gesellschaft und Umwelt leisten, das fordert die Initiative «Service Citoyen». Die Volksinitiative will eine Schweiz, in der Gleichberechtigung, sozialer Zusammenhalt und Solidarität selbstverständlich werden. Bitte unterschreibe jetzt die Initiative!
Der Service Citoyen stärkt das Verantwortungsgefühl und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Initiative sorgt für die Gleichstellung aller Geschlechter und setzt Zivildienst sowie soziales Engagement dem Militärdienst gleich, wobei der Bestand der Kriseninterventionsdienste (wie Armee und Zivilschutz) garantiert bleibt. Damit werden wir, durch den Einsatz aller, als Gemeinschaft befähigt für Sicherheit, Naturschutz und Gesundheit zu sorgen. Denn die grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können mit dem Militärdienst alleine nicht bewältigt werden.
Engagement wird im Service Citoyen Teil der Grundausbildung. Jede:r kann, unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten, einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, neue Kompetenzen entwickeln, Verantwortung übernehmen und mitwirken. Die Initiative setzt auf das Potential Aller, auch derjenigen, die vom heutigen System ausgeschlossen sind.
Die Initiative für einen Service Citoyen führt zu gelebter Solidarität und schlägt Brücken zwischen Menschen aller Generationen. Im Fokus steht auch die Förderung des Engagements zum Schutz unserer Umwelt.
Initiativtext
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (RS 101) wird wie folgt geändert:
Art. 59 Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt
¹ Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht leistet einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt.
² Dieser Dienst wird als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.
³ Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste ist garantiert; dies betrifft insbesondere:
a. die Armee;
b. den Zivilschutz.
⁴ Personen, die keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind, schulden eine Abgabe; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Diese Abgabe wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.
⁵ Das Gesetz legt fest, ob und in welchem Umfang Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten.
⁶ Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
⁷ Personen, die den Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.
Art. 61 Abs. 3–5
Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 13[1]
13 Übergangsbestimmung zu Art. 59 (Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 59 spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der genannten Frist.
[1] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Komitee
- Quentin Adler
- Islam Alijaj
- Emmanuel Amoos
- Jorgo Ananiadis
- Jonathan Binaghi
- Philippe Bruger
- Sarah Brunner
- Sarah Bünter
- Rocco Cattaneo
- Virginie Cavalli
- Michael Frauchiger
- Johanna Gapany
- Marie-Claire Graf
- Corina Gredig
- Oliver Hegglin
- Antoine Jaquenoud
- Charles Juillard
- Matthias Keller
- David Limacher
- Peter C. Meyer
- Alain Miserez
- Nadine Putscher
- Maja Riniker
- Noémie Roten
- Marc Rüdisüli
- Dominic Täubert
- Alec von Graffenried
Unterstützende
Hinter der Volksinitiative steht der überparteiliche Verein ServiceCitoyen.ch, der 2013 von engagierten jungen Bürgerinnen und Bürgern gegründet wurde.
Das Ziel des Vereins ist, den Schweizer Milizgedanken zu revitalisieren. Die Vision: eine engagierte handlungsfähige Schweiz, in der jede und jeder zählt.
Spenden
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Kontakt
ServiceCitoyen.ch
Boulevard des Tranchées 48
1206 Genf/Genève
Bankverbindung
IBAN: CH81 8080 8007 7685 1243 3
Bank: Banque Raiffeisen du Salève, 1255Veyrier
Vermerk: Association ServiceCitoyen.ch, 1206 Genève
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