Stadtgrün-Initiative

Mehr Grünflächen für die Stadt Zürich

Sammlung, Stadt Zürich

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Machen wir Zürich fit für den Sommer! Mehr Grün auf Strassen, Plätzen, Mauern und Dächern sorgt für ein kühleres Klima, bessere Luft, weniger Lärm, mehr Biodiversität und eine höhere Lebensqualität und mindert die Überhitzung.

Das Stadtklima hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. In der Vergangenheit wurde diesem Aspekt in der Stadtplanung und im Bauwesen zu wenig Beachtung geschenkt. In Anbetracht der steigenden Temperaturen aufgrund des Klimawandels, dem wachsenden Verdichtungsdruck und der zunehmenden Bodenversiegelung entwickelt sich die Stadt Zürich immer mehr zur Wärmeinsel. Es treten vermehrt Hitzetage und Tropennächte auf.

Vertikale und horizontale Grünräume können entgegen wirken, indem sie Schatten spenden, durch Verdunstung kühlen, Sonnenstrahlung absorbieren und an Gebäudehüllen eine isolierende Wirkung entfalten. Zudem filtern sie Luftschadstoffe, fördern die Biodiversität, schlucken Strassenlärm und fördern nicht zuletzt das Wohlbefinden von Mensch und Tier.

Das enorme Potenzial bei Plätzen, Flachdächern, Fassaden, Tramtrassen und anderen Flächen, die sich für Begrünungen eignen, muss besser genutzt werden. Um die Ziele zu erreichen, braucht es einen unabhängigen und langfristig orientierten Akteur mit der Kompetenz, Massnahmen umzusetzen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Dieser unterstützt und ergänzt das Engagement und Potenzial der städtischen Verwaltung. Die Initative verankert diese Gedanken in der Gemeindeordnung und schafft eine öffentlich-rechtliche Stiftung für die Umsetzung.

Initiativtext

Die Gemeindeordnung wird wie folgt ergänzt:

1. Art. 2novies (neu)
Die Stadt Zürich setzt sich für ein verbessertes Stadtklima ein. Zu diesem Zweck fördert sie die Begrünung auf öffentlichen sowie privaten Grundstücken und an Bauten in der Stadt Zürich. Sie berücksichtigt dabei hohe Ansprüche an die ökologische Wertigkeit und Energieeffizienz ihrer Massnahmen. Sie fokussiert insbesondere auf:
a) die stärkere Begrünung der Stadt ohne Pestizide;
b) die Verbesserung der Wasserkreisläufe;
c) die Verbesserung der Luftqualität;
d) die Reduzierung der Lärmbelastung;
e) die Förderung der Biodiversität;
f) die Erschliessung geeigneter Flächen (inkl. Dachflächen) für Mensch und Natur;
g) die Entsiegelung von Flächen für eine lebendigere Bodenfauna und bessere Wasserversickerung.

2. Art. 119bis (neu)
1 Unter dem Namen Stiftung Stadtgrün Zürich (SSZ) besteht eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2 Zweck der Stiftung ist die Förderung der unter Art. 2ter Abs. 9 formulierten Ziele. Hierfür kann Sie folgende Aktivitäten ausführen:
a) Planung und Umsetzung von Projekten mit dem Ziel, eine Optimierung des Stadtklimas mittels stärkerer Begrünung und einem verbesserten Wasserhaushalt zu realisieren (Flächenwirkung).
b) Planung und Umsetzung von Pilot- und Forschungsprojekten zwecks Innovationsförderung (Erkenntnisgewinn).
c) Unterstützung, Koordination oder Vernetzung von Projekten und Massnahmen der öffentlichen Hand, privater Akteure oder Bildungs- und Forschungsinstituten.
d) Leisten von Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Sensibilisierung der Allgemeinheit sowie der Eigeninitiative privater Bauträger.
3 Der Gemeinderat regelt die Grundzüge der Organisation und übt die Oberaufsicht aus.
4 Die Stiftung untersteht der allgemeinen Aufsicht des Stadtrats.
5 Die obersten Organe sind der Stiftungsrat, die Revisionsstelle und die Geschäfts-leitung. Der Stiftungsrat besteht aus Fachpersonen und nimmt die strategische Verantwortung wahr. Die Geschäftsleitung nimmt die operative Führung wahr. Sie wird in der Mehrheit durch Behördenvertreter besetzt. Namentlich das Tiefbauamt, das Hochbauamt, Grün Stadt Zürich, das Umwelt- und Gesundheitsdepartement sowie die Liegenschaftenverwaltung delegieren je mindestens eine(n) VertreterIn in die Geschäftsleitung.
6 Die Stiftung misst die Wirkung ihrer Aktivitäten laufend und publiziert mindestens einmal im Jahr einen Bericht auf Basis quantitativer Messgrössen.
7 Zur Erfüllung ihres unter Art. 2novies (neu) definierten Zwecks erhält die Stiftung (SSZ) von der Stadt finanzielle, nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von mindestens 1 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen der Stadt Zürich. Sie kann ausserdem Drittmittel generieren.

Komitee

Benjamin (Beni) Schwarzenbach, Kirchgasse 28, 8001 Zürich; Ernst Tschannen, Sempacherstrasse 32, 8032 Zürich; Zoe Stadler, Winterthurerstrasse 441, 8051 Zürich; Nadja Bleuler, Rämistrasse 24, 8001 Zürich; Manuel Alberati, Triemlistrasse 156, 8047 Zürich; Thomas Nöthiger, Schärenmoosstrasse 76, 8052 Zürich; Heinz Tschabold, Müllerstrasse 7, 8004 Zürich

Spenden

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Kontakt

Bankverbindung

IBAN: CH21 0070 0114 8031 8667 5

Bank: Zürcher Kantonalbank, 8010Zürich

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