Teilhabe-Initiative

Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen!

Sammlung, Kanton Luzern

241 Unterschriften

In der Schweiz dürfen rund 13’500 Menschen wegen ihrer Behinderungen nicht abstimmen, wählen oder für ein politisches Amt kandidieren. Dies betrifft alle Menschen unter umfassender Beistandschaft. Die Teilhabe-Initiative fordert das Stimm- und Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen im Kanton Luzern. Unterschreiben Sie jetzt die kantonale Volksinitiative!

Allen Menschen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, wird in der Schweiz das Recht auf politische Teilhabe verwehrt. Obwohl sie mindestens 18 Jahre alt sind und über den Schweizer Pass verfügen, dürfen sie weder abstimmen, wählen oder für ein politisches Amt kandidieren! Obwohl sie mindestens 18 Jahre alt sind und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen sie nicht abstimmen, nicht wählen und auch für kein politisches Amt kandidieren. Eine Beistandschaft soll dem Schutz der eigenen Person dienen und nicht als Ausschlusskriterium für politische Rechte.

Gleiches Recht für alle schaffen
Das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung schafft keine Sonderrechte. Vielmehr geht es darum, allen Menschen die gleichen Rechte zu geben. Es ist diskriminierend und ungerechtfertigt, Menschen mit Behinderungen von der Demokratie auszuschliessen.

Demokratie stärken
Je mehr Menschen mitbestimmen dürfen, desto stärker wird dadurch die Demokratie. Personen unter umfassender Beistandschaft gefährden weder sich noch andere, wenn sie ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen können. Das Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen ist darum unabdingbar.

UNO Behindertenrechtskonvention einhalten
Seit 2014 verpflichtet sich die Schweiz zur Behindertenrechtskonvention der UNO. Bis jetzt hat sie noch fast keine dieser Forderungen erfüllt. Es ist höchste Zeit, dass der Kanton Luzern diesem Versprechen nachkommt.

Leitbild des Kantons Luzern einhalten
Der Kanton Luzern hat 2018 das Leitbild «Leben mit Behinderungen – Leitbild für das Zusammenleben im Kanton Luzern» veröffentlicht. Darin steht unter anderem: «Neben der gleichberechtigten Teilnahme an Freizeitangeboten sollen Menschen mit Behinderungen aktiv am politischen Leben teilnehmen können.» Dies soll endlich umgesetzt werden.

Sammelstart: 06. April 2024

Eingabefrist: 05. April 2025

Bitte Unterschriftenbögen so bald wie möglich einreichen.

Initiativtext

Die Verfassung des Kantons Luzerns wird wie folgt geändert:

§ 16 Stimmberechtigung

1 Das Stimmrecht steht allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die im Kanton Luzern politischen Wohnsitz haben und das Stimmfähigkeitsalter erfüllen. Es steht auch Personen zu, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

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