Transparenz-Umsetzungs-Initiative

Der Transparenz im Kanton Schaffhausen zum Durchbruch verhelfen

Sammlung, Kanton Schaffhausen

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Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat im Jahr 2020 die Transparenzinitiative angenommen. Doch Regierung und Parlamentsmehrheit blockieren die Umsetzung und wollen das eindeutige Resultat der Volksabstimmung wieder rückgängig machen. Die neue Transparenz-Umsetzungsinitiative sorgt dafür, dass der Entscheid der Bevölkerung rasch umgesetzt wird. Sie setzt die Transparenzinitiative endlich in Kraft und regelt die Offenlegungspflichten, bis der Kantonsrat ein Gesetz ausgearbeitet hat. Bitte unterschreibe jetzt die Initiative, um der Transparenz im Kanton Schaffhausen zum Durchbruch zu verhelfen!

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat im Jahr 2020 die Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» angenommen. Die Kantonsverfassung wurde damit um einen «Transparenzartikel» erweitert.

Regierung und Parlamentsmehrheit blockieren Umsetzung

Bürgerliche Politiker:innen wollen das eindeutige Resultat der Volksabstimmung jedoch wieder rückgängig machen und den neuen Verfassungsartikel durch eine offene Formulierung ersetzen. Dadurch würde der Verfassungsartikel - noch vor der Umsetzung - wieder aufgehoben werden.

Entscheid der Bevölkerung umsetzen

Die Transparenz-Umsetzungsinitiative sorgt dafür, dass der Wunsch der Bevölkerung rasch umgesetzt wird. Sie setzt die am 10. Februar 2020 von der Stimmbevölkerung angenommene Transparenzinitiative endlich in Kraft und regelt die Offenlegungspflichten, bis der Kantonsrat ein Gesetz ausgearbeitet hat.

Der Regierungsrat hat mit seinen bisherigen Umsetzungsvorschlägen aufgezeigt, wo die ursprüngliche Transparenzinitiative Schlupflöcher aufweist. So wollte er für Wahl- und Abstimmungskampagnen Budgetfreibeträge von 10’000 Franken einführen, so dass die Offenlegungspflichten bis zu dieser Grenze nicht anwendbar gewesen wären. Ebenso wollte er anonyme Einzelspenden bis 1’000 Franken zulassen. Diese Umgehungsmöglichkeiten werden von der Transparenz-Umsetzungsinitiative verhindert.

Bedenken entkräften

Verschiedene Seiten kritisierten die von der Stimmbevölkerung angenommene Transparenzinitiative. Kleine Gemeinden klagten, dass die Offenlegungspflichten für Wahlen zu kompliziert und aufwändig seien, kleine Interessengruppen, dass sie Budgets bereits ab dem ersten Franken transparent machen müssen. Die Transparenz-Umsetzungsinitiative nimmt diese Bedenken auf und präzisiert, dass Wahl- und Abstimmungsbudgets erst ab 3’000 Franken offen gelegt werden müssen. Kommunale Wahl- und Abstimmungskämpfe in Gemeinden mit weniger als 3’000 Einwohner:innen werden von den Bestimmungen befreit.

Initiativtext

Artikel 37a der Schaffhauser Kantonsverfassung ist wie folgt zu ergänzen:

Transparente Wahl-, Abstimmungs- und Parteienfinanzierung

1bis Ausgenommen von den Offenlegungspflichten nach Abs. 1 sind:

a) Kommunale Wahl- und Abstimmungskämpfe in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern;

b) Wahl- und Abstimmungskampagnen, für die gesamthaft weniger als CHF 3’000.– aufgewendet werden.

1ter Die Annahme anonymer Zuwendungen ist verboten.

2bis Ausgenommen von der Offenlegungspflicht nach Abs. 2 sind Kandidierende für kommunale Ämter in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

2ter Der Geltungsbereich von Abs. 1 und Abs. 2 wird auf die Nationalratswahlen ausgedehnt.

5bis Spenden an politische Parteien, die gegen die Offenlegungspflichten verstossen haben, sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Übergangsbestimmungen zu Art. 37a:

¹Art. 37a tritt so wie in der Abstimmung vom 9. Februar 2020 angenommen und ergänzt um die Absätze 1bis, 1ter, 2bis, 2ter und 5bis unmittelbar in Kraft.

²Mit Annahme von Art. 37a Abs. 1bis, 1ter, 2bis, 2ter und 5bis sind bis zum Inkrafttreten der kantonalen Ausführungsgesetzgebung subsidiär die Offenlegungsvorschriften des Bunds sinngemäss anwendbar, insbesondere Art. 76b bis 76j des Bundesgesetzes über die politischen Rechte* und Art. 11 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung. Der Regierungsrat erlässt nötigenfalls umgehend ergänzende Ausführungsbestimmungen.
BBl 2021 1492.

Komitee

Daniel Böhringer, Anna Brügel, Linda De Ventura, Matthias Freivogel, Matthias Frick, Nicole Hinder, Claudio Kuster, Hannes Knapp, Stefan Lacher, Thomas Leuzinger, Gianluca Looser, Roland Müller, Angela Penkov, Christian Ranft, Mattias Schmid, Bea Will

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