Transplantationsgesetz-Referendum
Kein Paradigmenwechsel ohne Volksabstimmung
Die Revision des Transplantationsgesetzes verändert die rechtliche Voraussetzung für die Organspende im Grundsatz. Bisher braucht es die Zustimmung zur Organentnahme. Neu würde eine Entnahme ohne explizite Zustimmung möglich. Mit der sogenannten «erweiterten Widerspruchslösung» findet ein Paradigmenwechsel statt, der in das Persönlichkeitsrecht jeder und jedes einzelnen eingreift. Darum soll die Stimmbevölkerung darüber entscheiden. Unterschreibe jetzt das Referendum.
Nach heutiger Rechtslage sind Organspenden nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Wenn keine Willensäusserung bekannt ist, können die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen.
Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» hatte zum Ziel, diesen Grundsatz umzukehren. Nur wenn ein Widerspruch vorliegt, dürften keine Organe entnommen werden. Dies gab den Anstoss, dass Bundesrat und Parlament einen Gegenvorschlag ausgearbeitet haben. Auch hier muss in Zukunft jeder Mensch, der nach dem Tod keine Organe spenden möchte, dies explizit festhalten.
Im Unterschied zur Initiative können die nächsten Angehörigen der Spende jedoch widersprechen, sofern dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Damit wurde eine abgeschwächte Form der Widerspruchslösung eingeführt. Im Gegensatz zur Volksinitiative passiert dies, ohne dass sich die Bevölkerung dazu äussern könnte.
Die Revision des Transplantationsgesetzes betrifft ein Persönlichkeitsrecht. Sie ist ein gesundheitspolitisches und ethisches Anliegen, welches breit diskutiert werden sollte. Nur in einer Volksabstimmung wird diese öffentliche Grundsatzdebatte geführt.
Das vorliegende Gesetz bringt zudem die Angehörigen in eine schwierige Situation, in der sie entscheiden müssen, ob eine Spendenbereitschaft vorhanden ist oder nicht, sofern keine klare Willensäusserung vorliegt. Das setzt Menschen in einer emotionalen Situation zusätzlich unter Druck.
WeCollect hat die Unterschriftensammlung für die Initiative «Organspende fördern - Leben retten» unterstützt, damit die Stimmbevölkerung sich zur Organspende an der Urne äussern kann. Da die Initiative zu Gunsten eines indirekten Gegenvorschlags zurückgezogen wurde und es daher keine Volksabstimmung gibt, unterstützen wir in diesem konkreten Fall auch das Referendum.
Komitee
- Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle, Stiftung Dialog Ethik, Zürich
- Prof. Dr. phil. Andreas Brenner, Philosophisches Seminar, Universität Basel
- Monica Cecchin, Intensivpflegefachfrau, Bern
- Susanne Clauss, Hebamme BSc, Pflegefachfrau, Mediensprecherin des Komitees, Biel
- Josef Dittli, Ständerat FDP, Uri
- Dr. med. Alex Frei, Mediensprecher des Komitees, Winterthur
- Dr. theol. Roland Graf, Pfarrer, Mitglied der Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz
- Dr. iur., Dr. h.c. rer. publ. Gret Haller, Publizistin, Zürich
- Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog, ehem. Geschäftsführer der Ethikkommission des Kantons Zürich
- Verena Herzog, Nationalrätin SVP, Thurgau
- Prof. Dr. theol. lic. phil. Peter G. Kirchschläger, Ordinarius für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik ISE, Universität Luzern
- Prof. Dr. iur. Franziska Sprecher, Institut für öffentliches Recht, Universität Bern
- Marianne Streiff, Nationalrätin EVP, Bern
- Prof. Dr. iur. Christoph Zenger, Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen, Universität Bern
Unterstützende
- Marlène Sicher, Intensivpflegefachfrau, Dozentin HF, Zürich
- Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Universität Zürich
- Isabelle Romano, Hebamme MSc, em. Dozentin BFH, Thun
- Stefan Müller-Altermatt, Nationalrat Die Mitte, Solothurn
- Nicolas Leroux, Rechtsanwalt, 1252 Meinier
- Virginia Moser, Fachangestellte Gesundheit, 8452 Adlikon
- Sylvia Flückiger, Altnationalrätin SVP, Aargau
- Manuel Zanoni, Ökonomischer Berater, 8405 Winterthur
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Referendumskomitee «NEIN zur Organspende ohne explizite Zustimmung»
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