Ufer-Initiative

Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung

Sammlung, Kanton Zürich

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Die Ufer der Zürcher Gewässer sollen besser zugänglich gemacht und zugleich ökologisch aufgewertet werden. Am Zürichsee soll ein durchgehender Seeuferweg erstellt werden, der möglichst nahe am Ufer verläuft und die öffentlichen Seezugänge verbindet. Hilfst du mit?

Gewässer gehören der Allgemeinheit und sollen von der gesamten Bevölkerung genutzt werden dürfen. Sie bieten eine wichtige Grundlage für Erholung sowie sportliche oder spielerische Aktivitäten. Leider sind viele Uferabschnitte nicht zugänglich. So kann die Bevölkerung ihre Rechte nicht ausüben. Hier will die Ufer-Initiative ansetzen und eine Verbesserung bringen. Was öffentlich ist, soll auch für alle zugänglich sein: Zugang zum Zürichsee für alle mit der Ufer-Initiative!

Der See gehört allen!

Die Verfassung des Kantons Zürich soll mit einem neuen Artikel ergänzt werden, der den Staat verpflichtet, die See- und Flussufer freizuhalten und den öffentlichen Zugang sowie die Begehung zu erleichtern. Uferwege an Flüssen und Seen sollen gesichert und bestehende Lücken im Fusswegnetz geschlossen werden.

Wir wollen nicht mehr warten

Die Uferwege sind bisher zwar im Zürcher Strassengesetz verankert und damit den Staatsstrassen gleichgesetzt. Doch in der Praxis werden Uferwege regelmässig von der politischen Agenda gestrichen. Insbesondere der Ausbau des Zürichseeuferwegs kommt seit Jahren nicht vom Fleck. Es gab einen jahrelangen kantonalen Planungsstopp für Uferwegprojekte. Anschliessend wurden Projekte von Gemeinden und vom Kanton über Jahre hinausgezögert. Es fehlt in vielen Gemeinden sowie auf der Ebene des Kantons ganz offensichtlich der politische Wille zur Umsetzung von Uferweg-Projekten.

Verankerung in Verfassung

Mit der Ufer-Initiative sollen die Zürcher Wanderwege nicht nur mit attraktiven neuen Abschnitten erweitert, sondern von der Gesetzesebene auf die Stufe der Verfassung gehoben werden. Analog sind die Schweizer Wanderwege bereits in der Bundesverfassung verankert und erhielten so grösseres politisches Gewicht. Mit der Verankerung in die Kantonsverfassung hätten Uferwege einen neuen Status und das öffentliche Interesse an ihnen wäre klar ausgewiesen. Diese Klarstellung ist nötig, damit Blockaden endlich überwunden werden können.

Die Landschaft schützen

Das Ökosystem Zürichsee ist stark geschädigt worden, als im 19. und 20. Jh. grossflächige Aufschüttungen und Uferbefestigungen erstellt und dadurch die natürlichen Seeufer zerstört wurden. Heute wird die Natur von der intensiven Bautätigkeit an den Ufern weiter zurückgedrängt. Gleichzeitig mit dem Bau des Seeuferwegs muss der Lebensraum von Pflanzen und Tieren erweitert, aufgewertet und geschützt werden.

Initiativtext

Die Kantonsverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 105a Zugang zu Ufern von Seen und Flüssen

  1. Der Kanton sorgt dafür, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche Zugang sowie die Begehung erleichtert werden.
  2. Die Uferwege an Seen und Flüssen sind in der Regel am Land und möglichst nahe am Ufer zu führen. Unberührte und ökologisch wertvolle Ufer sind ungeschmälert zu erhalten. Bei der Erstellung ist dem Natur- und Landschaftsschutz Sorge zu tragen und die Ufer sind ökologisch aufzuwerten.
  3. An Flüssen ausserhalb des Siedlungsgebietes wird in der Regel nur einseitig ein Uferweg geführt.

Art 146 Uferweg am Zürichsee

  1. Der Kanton erstellt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden am Zürichsee bis 2050 einen durchgehenden Uferweg, soweit er auf Kantonsgebiet liegt.
  2. Die Finanzierung des Seeuferwegs erfolgt durch den Kanton.
  3. Der Kantonsrat bewilligt zu diesem Zweck nach Massgabe der Planung und des Baufortschritts periodisch einen mehrjährigen Rahmenkredit.

Spenden

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Kontakt

Verein JA zum Seeuferweg

Julia Gerber

Am Zopfbach 21

8804 Au

Bankverbindung

IBAN: CH19 0900 0000 8553 8916 3

Konto: 85-538916-3

Bank: PostFinance, Mingerstr. 20, 3030Bern

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