Versicherungsspion-Referendum

Referendum gegen die Überwachung von Versicherten

Sammlung, Schweiz

16’753 Unterschriften

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Haben Sie gewusst, dass neu Krankenkassen, AHV, IV oder SUVA die Versicherten mit Bild- und Tonaufnahmen im privaten Bereich überwachen dürfen? Selbst der Einsatz von GPS-Peilsendern und Drohnen ist erlaubt. Nur ein Referendum kann den beispiellosen Angriff auf die Privatsphäre abwehren.

Noch nie wurde in der Schweiz eine umstrittene Vorlage so schnell durch das Parlament gepeitscht. Das neue Versicherungs-Gesetz erlaubt Überwachungen, die weiter gehen als bei Straftätern. Damit haben die Versicherungen mehr Befugnisse als die Polizei. Betroffen sind Personen, die in der Schweiz bei AHV, Krankenkassen, IV, Unfallversicherungen und der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Also alle.

Erlaubt sind neu verdeckte Foto- und Filmaufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch an Orten, die «von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar sind». Ein Detektiv darf den Garten und den Balkon überwachen. Wer das Pech hat, dass seine Stube oder sein Schlafzimmer von der Strasse aus einsehbar ist, muss sogar damit rechnen, in seinen Privaträumen observiert zu werden.

Neu ist auch die Überwachung durch Drohnen und GPS-Tracker möglich, die an Fahrzeugen angebracht werden. Dazu braucht es eine richterliche Genehmigung. Der Bundesrat und auch Sozialminister Alain Berset waren dagegen. Damit stellt das Parlament mutmassliche Versicherungsbetrüger auf die Stufe von Schwerverbrechern und Terroristen.

Mit dem Gesetz wird die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Die Kleinen werden ausspioniert, die Grossen lässt man laufen. Denn wo es sich wirklich lohnen würde, genauer hinzuschauen, duckt sich das Parlament weg. Seit Jahren verhindert die Ratsmehrheit jeden Anlauf, Steuerhinterzieher wirksam zu verfolgen. Obwohl bekannt ist, dass der Staatskasse damit Milliarden entgehen.

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