Zukunfts-Initiative

Für eine soziale Klimapolitik

Sammlung, Schweiz

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Die Klimakrise ist die dringendste globale Herausforderung unserer Zeit. Die heute gefällten Entscheidungen sind zentral für eine lebenswerte Zukunft. Deshalb fordert die Zukunfts-Initiative eine Erbschafts- und Schenkungssteuer für Multimillionär:innen, deren Erlös für die Bewältigung der Klimakrise eingesetzt wird. Unterschreibe jetzt die Zukunfts-Initiative!

Um unsere Klimaziele einzuhalten, müssen wir dringend handeln. Aktuell befinden sich schon mehr als 3 Milliarden Menschen in einer «sehr gefährdeten» Situation aufgrund der Folgen der Klimakrise.

Ein grundlegender Richtungswechsel in der Klimapolitik Die aktuelle Schweizer Klimapolitik setzt auf die individuelle Verantwortung und vertuscht, dass die wirklich relevanten Umweltsünden nicht von der durchschnittlichen Bevölkerung begangen werden. Die Investitionen einiger weniger ultrareichen Schweizer Familien verursachen so viel CO2-Emissionen, wie 92% der Schweizer Gesellschaft zusammen. Die Zukunfts-Initiative fordert, dass die Personen, die von der Klimakrise profitieren, auch für deren Bekämpfung bezahlen.

Das fordert die Initiative für eine Zukunft:
Zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft soll der Bund eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Ab einem Betrag von über 50 Millionen Franken sollen 50 Prozent davon versteuert werden. Der Ertrag dieser Steuer soll für die sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise eingesetzt werden.

Klimagerechtigkeit für alle
Die extremen Auswirkungen der Klimakrise sind keine Zukunftsszenarien in weiter Ferne, sondern schon heute für viele existenzbedrohend. Die Folgen der Klimakrise sind ungerecht verteilt. Der Globale Norden ist historisch für den grössten Anteil der Treibhausemissionen verantwortlich und profitiert von der Klimakrise. Jedoch sind es die Länder und Menschen des Globalen Südens, die am stärksten unter der Klimakrise leiden.

Für eine soziale Klimapolitik
Unsere Klimapolitik soll nicht nur gerecht finanziert werden, sie muss auch sozial ausgestaltet sein. Die Steuereinnahmen dienen in erster Linie der Finanzierung von Massnahmen, die darauf abzielen, ökologisch und sozial zu arbeiten, zu wohnen und in der Gesellschaft zu leben. Zum Beispiel sollen Wohnungen isoliert werden, ohne dadurch die Mieten zu erhöhen.

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129a – Zukunftssteuer

1 Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.

2 Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.

3 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.

4 Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.

5 Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.

Art. 197 Ziff. 15

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 129a (Zukunftssteuer)

1 Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:

a. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;

b. die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.

2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.

Komitee

Nicola Siegrist, Mia Jenni, Thomas Bruchez, Mattea Meyer, Cédric Wermuth, Katharina Prelicz-Huber, Julia Steinberger, Léonore Porchet, Rosalina Müller, Mathilde Mottet, Leandra Columberg, Mirjam Hostetmann, Yannick Demaria, Noam Schaulin, Oliver Daepp, Ronja Jansen, Anja Gada, Dario Vareni, Léa Dubochet, Samira Marti, Samuel Bendahan, Laura Alessandra Riget, Rosmarie Wydler-Wälti, Julia Küng

Unterstützende

  • Alternative Liste
  • Campax
  • Degrowth Schweiz
  • FA Forum Alternativ
  • Grüne Schweiz
  • Gsoa
  • Junge Grüne
  • Juso Schweiz
  • Klima Seniorinnen Schweiz
  • Partei der Arbeit
  • Pro Natura
  • Pro Velo
  • Solidar Suisse
  • Solidarités
  • SP
  • Tier im Fokus
  • Vpod

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Kontakt

JUSO Schweiz

Theaterplatz 4

3011 Bern

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