Zukunfts-Initiative

Für eine zukunftsfähige Mobilität

Sammlung, Kanton Basel-Stadt

325 Unterschriften

Archiviert

Der Verkehr ist mit einem guten Drittel ein Hauptverursacher der klimaschädlichen Treibhausgase und die Emissionen steigen laufend weiter an. Mit der Initiative geben wir Gegensteuer und machen die Bahn frei für einen klimafreundlichen Verkehr. Unterschreiben Sie die kantonale Initiative jetzt!

Konkrete Massnahmen
Mit Absichtserklärungen und leeren Versprechen geben wir uns nicht zufrieden. Mit unserer Initiative fordern wir die Umsetzung konkreter Massnahmen zum Klimaschutz. Im Zentrum steht die verbindliche Umwandlung von Strassenfläche in zu Fuss- und Veloflächen sowie Flächen für den öffentlichen Verkehr.

Eine Zukunft für unsere Kinder
Kinder werden heute durch den Verkehr im öffentlichen Raum stark eingeschränkt. Von kinderfreundlichen Städten profitieren alle. Dank unserer Initiative sollen sich Kinder künftig wieder frei und sicher bewegen können.

Alternativen zum Auto stärken
Der Verkehr ist mit einem guten Drittel ein Hauptverursacher der klimaschädlichen Treibhausgase und die Emissionen steigen laufend weiter an. Mit unserer Initiative geben wir Gegensteuer und machen die Bahn frei für einen klimafreundlichen Verkehr.

Zukunftsweisende Mobilität
Zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem öffentlichen Verkehr können auf der gleichen Fläche viel mehr Leute umweltfreundlich verkehren, als mit dem Auto. Dadurch steigt die Lebensqualität der Wohnbevölkerung. Unsere Initiative fördert im dichten urbanen Raum eine zukunftsweisende Mobilität.

Initiativtext

Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 wird in § 30 Abs. 1 wie folgt geändert:
1 Der Staat ermöglicht und koordiniert eine sichere, wirtschaftliche, umweltgerechte und energiesparende Mobilität. Er trifft Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs. Der öffentliche Verkehr, der Fussverkehr und der Veloverkehr geniessen Vorrang.
Übergangsbestimmung zu § 30 Abs. 1
1 Zur Umsetzung von § 30 Abs. 1 wandelt der Staat bezogen auf das Referenzjahr 2020 während zehn Jahren jährlich mindestens 0,5 Prozent des Strassenraums auf Staatsgebiet in Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr und Flächen mit Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs um.
2 Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind je mindestens in ihrem Bestand zu erhalten.
3 Der Staat veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung.

Komitee

Comte Jérôme, Hanauer Raffaela, Hugenschmidt Katja, Hui Hannes, Linder Lucas, Luethi-Brüderlin Stephan, Mathys Lisa, Perret Jean-Luc, Schudel Jan, Senn Martina, Spiess Andrea, Steinle Lea, Wydler Christoph, Wyler-Ruch Claude, Zürcher Tonja

Unterstützende

Initiative von umverkehR mit Unterstützung von: BastA!, Greenpeace Regionalgruppe Basel, Grüne Basel-Stadt, junges grünes bündnis nordwestschweiz, Ökostadt Basel, Pro Natura Basel, Pro Velo beider Basel, SP Basel-Stadt, VCS, Juso Basel-Stadt, WWF, Integrale Politik

Spenden

Bitte unterstütze die Demokratie-Plattform WeCollect mit einer Spende.

Kontakt

umverkehR Stadtklima-Initiativen

Postfach

4009 Basel

Bankverbindung

IBAN: CH84 0900 0000 8006 7097 2

Konto: 80-67097-2

Bank: PostFinance, Mingerstrasse 20, 3030Bern

BIC: POFICHBEXXX

Dieses Projekt ist beendet und kann nicht mehr unterstützt werden.
Alle Projekte