Wie unterschreibe ich korrekt?

Damit die Unterschrift gültig ist, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Unterschriftenbögen müssen ausgedruckt, von Hand unterschrieben und in Papierform an die angegebene Adresse geschickt werden.
  2. Je nach Vorschriften von Bund, Kanton oder Gemeinde müssen Angaben zur Person handschriftlich ausgefüllt werden.
  3. Bitte auf dem persönlichen Unterschriftenbogen in der ersten Zeile die noch fehlenden Angaben wie Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnadresse handschriftlich ergänzen sowie eigenhändig unterschreiben.
  4. Das Kontrollfeld am Ende der Zeile bitte leer lassen.
  5. Die weiteren Zeilen können Bürger:innen aus derselben politischen Gemeinde ausfüllen. Unterstützende aus anderen politischen Gemeinden unterschreiben am einfachsten auf WeCollect und laden einen persönlichen Unterschriftenbogen herunter.
  6. Personen aus der gleichen politischen Gemeinde können auf dem gleichen Bogen unterschreiben, auch wenn die PLZ nicht identisch ist. Zum Beispiel kann für Basel-Stadt 4055 als PLZ angegeben werden und alle in Basel-Stadt Stimmberechtigten Personen können in dieser Liste unterzeichnen.
  7. Alle unterzeichnenden Personen müssen Name, Vorname, Wohnadresse und Unterschrift anbringen. Die Wohnadresse muss für jede Person einzeln ausgefüllt werden, auch wenn die unterzeichnenden Personen im selben Haushalt leben. “Gänsefüsschen” als Wiederholung derselben Adresse sind ungültig.
  8. Unterschriftenbögen ohne persönliche Angaben stellt WeCollect bei jedem Projekt im unteren Bereich «Unterschriftenbögen» zur Verfügung.
  9. Bei Unterschriftenbögen ohne vorgedruckte persönliche Angaben müssen in der ersten Zeile PLZ, politische Gemeinde und Kanton ausgefüllt werden. Darunter können verschiedene Personen, die in derselben politischen Gemeinde Stimmberechtigt sind, unterschreiben, indem sie ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift handschriftlich ausfüllen.
  10. Unter der Liste zum Unterschreiben befindet sich ein Abschnitt für die amtliche Bescheinigung der Unterschriften. Dieser Abschnitt darf nicht ausgefüllt werden. Das jeweilige Komitee kümmert sich um die Bescheinigung bei den Gemeinden.