Pelz-Initiative
Importverbot für tierquälerische Pelzprodukte
Pelztiere werden lebendig gehäutet, misshandelt oder zu Tode geprügelt. Tonnenweise landen solche tierquälerisch hergestellte Pelze jährlich in der Schweiz. Die Pelz-Initiative fordert jetzt ein Importverbot für tierquälerische Pelzprodukte. Unterschreibe jetzt die Volksinitiative!
In Zuchtfarmen verbringen Pelztiere ihr kurzes Leben in kleinen Drahtkäfigen, ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen oder ihre natürliche Verhaltensweise auszuleben. Diese Haltungsbedingungen gelten als so tierquälerisch, dass viele europäische Länder die Zucht von Pelztieren bereits verboten haben. Dies gilt auch für Tiere, die gejagt und durch Schusswaffen oder aufgestellte Fallen getötet werden. In sogenannten «Lebendfallen» ziehen sich die Tiere bei panischen Fluchtversuchen schwere Verletzungen zu.
Solche Zucht- und Tötungsmethoden verstossen gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung, gelten als Tierquälerei und werden strafrechtlich geahndet. Der Import von tierquälerisch hergestellten Produkten ist jedoch erlaubt. Die Schweiz importiert jährlich 350 Tonnen Pelze, für welche rund 1,5 Millionen Tiere geschlachtet werden.
Deklarationspflicht genügt nicht
Politische Vorstösse gegen den Import von tierquälerischen Pelzen wurden bisher stets abgeschmettert. Zwar soll eine Deklarationspflicht Konsument:innen aufklären. Das Tierwohl wird so jedoch nicht sichergestellt, wie eine Untersuchung des Bundes 2021 belegt. Ein Grund dafür ist, dass die Deklaration «Herkunft unbekannt» erlaubt ist. Dazu waren 79 Prozent der getesteten Pelz-Labels falsch! Obwohl der Nationalrat in der Wintersession 2021 ein Importverbot für Qualpelze gut hiess, sprach sich der Ständerat im Juni 2022 gegen ein solches Importverbot aus. Deshalb braucht es die Pelz-Initiative.
Vereinbarkeit mit internationalen Handelsabkommen
Um effektiv zum Schutz des Tierwohls beizutragen, ist ein Importverbot unumgänglich. Ein Einfuhrverbot für Pelze, die entgegen unserem Tierschutzgesetz hergestellt wurden, ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit erforderlich sind.
Importverbot für Stopfleber
Die qualvolle Art der Tiermästung für die Herstellung von Stopfleber ist in der Schweiz seit 40 Jahren verboten. Doch auch hier sind Import und Handel zugelassen, wodurch die Produktion im Ausland gefördert wird. Damit wir dieses Luxusprodukt hierzulande kaufen können, ertragen die Gänse und Enten unfassbares Leid, werden mittels Zwangsfütterungen gequält und krank gemacht. Deswegen wird zeitgleich zur Pelz-Initiative auch die Stopfleber-Initiative lanciert, die diese Tierquälerei verhindern will. Den Unterschriftenbogen zur Stopfleber-Initiative findest du als zweite Seite unter dem Bogen für die Pelz-Initiative. Weitere Informationen zur Stopfleber-Initiative gibt es auf der Projektseite.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative
«Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»
Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 2bis²
2bis Die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ist verboten.
Art. 197 Ziff. 15³
15 Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2bis (Verbot der Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2bis spätestens zwei Jahre
nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht
in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf
diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung
erlassenen Ausführungsbestimmungen.
Komitee
- Katharina Büttiker
- Luc Fournier
- Marion Theus
- Erich Gysling
- Thomas Meyer
- Barbara Keller-Inhelder
- Renato Pichler
- Maya Conoci
- Thomas Minder
- Aaricia Mérat
- Elena Grisafi Favre
- Ursus Piubellini
- Doris Fiala
- Kurt Aeschbacher
- Martina Munz
Spenden
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