Stopfleber-Initiative

Importverbot für Stopfleber

Sammlung, Schweiz

9’147 Unterschriften

Archiviert

Die Produktion von tierquälerischer Stopfleber (Foie Gras) ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Doch die Einfuhr bleibt erlaubt. Unser Land importiert jährlich 200’000 Kilogramm Stopfleber von Gänsen und Enten. Die Stopfleber-Initiative will die Einfuhr von Stopfleberprodukten verbieten. Bitte unterschreibe jetzt die Stopfleber-Initiative!

Stopfleber ist eine qualvolle Art der Tiermästung und in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Import und Handel hingegen boomen weiterhin. Damit wir dieses Luxusprodukt hierzulande kaufen können, wird Gänsen und Enten mittels Zwangsfütterungen unfassbares Leid zugefügt. Diese Produktionsmethode erfüllt in der Schweiz den Tatbestand der schweren Tierquälerei.

Mit jährlich 200’000 kg importierter Stopfleber ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer dieser Produkte. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400’000 Enten und 12’000 Gänse gemästet und getötet.

Vereinbarkeit mit internationalen Handelsabkommen

Um effektiv zum Schutz des Tierwohls beizutragen, ist ein Importverbot unumgänglich. Ein Einfuhrverbot von Stopfleberprodukten ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit erforderlich sind.

Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte

Die Pelzproduktion geschieht oft unter qualvollen Umständen. Die meisten Zucht- und Tötungsmethoden werden in der Schweiz als Tierquälerei angesehen und strafrechtlich geahndet. Doch auch hier sind Import und Handel zugelassen, wodurch die Produktion im Ausland gefördert wird. Deswegen wird zeitgleich zur Stopfleber-Initiative auch die Pelz-Initiative lanciert, die diese Tierquälerei verhindern will. Den Unterschriftenbogen zur Pelz-Initiative findest du als zweite Seite unter dem Bogen der Stopfleber-Initiative. Weitere Informationen zur Pelz-Initiative gibt es auf der Projektseite.

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative

«Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)»

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 15³

15 Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2ter (Verbot der Einfuhr von Stopfleber)

Art. 80 Abs. 2ter²

2ter Die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist verboten.

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2ter spätestens zwei Jahre
nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht
in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf
diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung
erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Komitee

  • Katharina Büttiker
  • Luc Fournier
  • Marion Theus
  • Erich Gysling
  • Thomas Meyer
  • Barbara Keller-Inhelder
  • Renato Pichler
  • Maya Conoci
  • Thomas Minder
  • Aaricia Mérat
  • Elena Grisafi Favre
  • Ursus Piubellini
  • Martina Munz

Spenden

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Kontakt

Alliance Animale Suisse

Kantonsstrasse 29

7205 Zizers

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